SEB ImmoInvest – Landgericht Görlitz verurteilt Deutsche Vermögensberatung zu Schadensersatz

Das Landgericht Görlitz sprach unserem Mandanten mit dem Urteil vom 17. April 2015 (Az.: 1 O 172/14) über 22.000,00 Euro Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagebreatung zu.

Der Fall          Unser Mandant hatte sich Ende des Jahres 2009 mit 20.000,00 Euro und nochmals im Jahr 2010 mit 13.000,00 Euro am Immobilienfonds SEB ImmoInvest beteiligt. Wichtig ist im vorliegenden Fall, dass es bei diesem offenen Immobilienfonds bereits von Oktober 2008 bis zum Sommer 2009 zu ersten Aussetzungen von Anteilsrücknahmen kam.

Nach Ansicht des Landgerichts Görlitz lag eine Verletzung der Beraterpflichten vor, da unser Mandant nicht vollständig und korrekt über die Risiken der in Frage stehenden Anlage aufgeklärt worden war, wozu nach Auffassung des Gerichts auch das Risiko der Aussetzung von Anteilsrücknahmen gehörte. Es wäre die Pflicht des Anlageberaters der DVAG gewesen, unseren Mandanten vor Erwerb der Anteile auf die bereits erfolgten Aussetzungen hinzuweisen. Eine Aussetzung kann als Zeichen dafür gelesen werden, dass ein Großteil der Anleger bereits über einen längeren Zeitraum versucht hatte, ihre Anteile wieder zu veräußern. Nach Meinung des Landgerichts Görlitz zeigte dies ein mangelndes Vertrauen der Anleger in den Immobilienfonds. Das Gericht war der Meinung, dass aufgrund der zeitgleichen Presseberichterstattung dem Anlageberater diese Tatsache hätte bekannt sein müssen.

Folgen           Unser Mandant erhält aufgrund der fehlerhaften Beratung den Schaden ersetzt. Gleiches dürfte für jeden Anleger aus dem Einzugsberiech des Landgerichts Görlitz gelten, der sich nach Bekanntwerden der ersten Aussetzung der Anteilsrücknahmen und ohne Aufklärung über diese an dem Fonds beteiligt hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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