Integro Capital Ltd. – LG Görlitz verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz
Illegal und spekulativ war nach Meinung des Gerichts das mittlerweile gescheiterte Geschäftsmodell der Integro Capital Partners Ltd. mit Sitz in London. Dem Anlageberater wäre es im Rahmen der vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung möglich gewesen, den zweifelhaften Charakter des Geschäftsmodells zu erkennen. Auch eine Anfrage bei der BaFin wäre zumutbar gewesen. Als die Empfehlung zu dieser Anlage am 11. Juni 2007 ausgesprochen wurde, war sich unser Mandant lediglich der wirtschaftlichen, nicht jedoch der rechtlichen Risiken bewusst, dass nämlich der Geschäftsbetrieb aufgrund es Verstoßes gegen § 1 KWG (verbotenes Einlagengeschäft) von der BaFin jederzeit eingestellt werden konnte.
Für die im Jahr 2014 eingereichte Klage war der Umstand, dass unserem Mandanten bereits seit 2009 keine Kontoauszüge mehr zugegangen waren, von geringer Bedeutung. Auch die Meinung des Beklagten, unserem Mandanten hätte das Ermittlungsverfahren gegen den Initiator der Unternehmung wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug nicht entgangen sein können, war für die Klage von keiner Relevanz, da aus dieser Tatsache allein nicht auf die Illegalität des Geschäftsmodells – die Hereinnahme unbedingt rückzahlbarer Einlagen – geschlossen werden konnte.
Von Bedeutung war allein die unterlassene Plausibilitäts- und Rechtmäßigkeitsprüfung. Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Pflichten im Rahmen einer Anlageberatung stellte das Gericht eine bestehende Haftung des Anlageberaters fest. In diesem Kontext ist es von Bedeutung, dass für jeden einzelnen, erheblichen Beratungsfehler die Verjährungsfrist separat abläuft.
Unser Mandant hätte nicht investiert, wenn ihm die illegale Natur des Investments bekannt gewesen wäre, zumal die Zwangsschließung und damit das Scheitern des Geschäftsmodells und ein Totalverlust quasi vorprogrammiert waren.
Fazit Unser Mandant erhält sein gesamtes eingezahltes Geld in Form von Schadensersatzzahlungen zurück. Das Urteil macht deutlich, dass risikobewusste Anleger auch über die rechtliche Natur eines Investments aufgeklärt werden müssen – spekulativ bedeutet nicht gleichzeitig illegal.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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