FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS Andalusia – MS Anglia: Anleger erhält Zahlung in Höhe von über 47.000,00 Euro

In einem gerichtlichen Vergleich vor dem Landgericht Heilbronn konnten wir für einen unserer Mandanten eine Zahlung von über 47.000,00 Euro erstreiten.


Der Fall          Unser Mandant hatte sich im Jahr 2003 mit 90.000,00 Euro an dem FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS "Andalusia" – MS "Anglia" GmbH & Co. KG beteiligt. Vor dem Landgericht Heilbronn machte er nun wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatzansprüche in Höhe von 94.500,00 Euro geltend. Im Rahmen des geschlossenen Vergleichs erklärte sich die Anlageberatungsfirma bereit, 50% der geforderten Summe zu zahlen. Unser Mandant entschloss sich, die Vergleichssumme, die im Übrigen von der Haftpflichtversicherung des Anlageberaters vorgeschlagen worden war, zu akzeptieren.

Nicht nur Anleger des FHH Fonds Nr. 16 (Twinfonds) MS „Andalusia“ – MS „Anglia”, sondern auch all diejenigen, die in Schiffsfonds investiert haben, müssen im Rahmen der zum Beitritt erfolgten Anlageberatung über sämtliche Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden sein. Zudem muss der Fondsprospekt vor Zeichnung übergeben worden sein. Ist dies nicht der Fall, können die Anleger Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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