Kanzlei Reime hat Erfolg: Darlehensnehmer obsiegt ohne Klage gegen Bank mit Darlehenswiderruf zur Baufinanzierung
Unser Mandant erhält die Möglichkeit zur Umfinanzierung und muss keine Bearbeitungsgebühr und Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Der Fall Im Jahr 2005 hatte unser Mandant bei einer bekannten Dresdener Bank einen Darlehensvertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung unterschrieben. Sein Widerrufsbegehren nahm die Bank nicht ernst, bis unsere Kanzlei eingeschaltet wurde. Nach einem Verweis auf unseren Erfolg vor dem Oberlandesgericht Dresden und aufgrund der völligen Vergleichbarkeit der Fälle hielt es die Bank für angebracht, einen sinnlosen Prozess zu vermeiden, und gab nach.
Folgen Unser Mandant konnte das teure Darlehen abwickeln und eine viel günstigere Nachfinanzierungszusage annehmen.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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