Wieder einmal hat ein Montranus III-Anleger gegen die Helaba Dublin obsiegt

Das Landgericht Potsdam sprach unserem Mandanten rund 7.000,00 Euro zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch steht auch aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. März 2014 (Az.: II ZR 109/13) nicht zu erwarten, dass es hier zu Problemen kommen wird.

Der Fall           Unser Mandant hatte sich im Jahr 2005 mit 25.000,00 Euro am Fonds MONTRANUS Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Montranus Fonds III / 166) beteiligt. Rund die Hälfte der Beteiligungssumme sollte über ein Darlehen bei der Helaba Dublin finanziert werden. Diese verwendete die zum damaligen Zeitpunkt gültige Musterwiderrufsbelehrung nach § 14 BGB InfoV mit geringen Abweichungen. Aufgrund dieser Abweichungen vom Mustertext kam der Helaba Dublin die Gesetzlichkeitsfiktion nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht zu Gute, da nach BGH XI ZR 349/10 jede Abweichung als erheblich zu betrachten ist.

Eine Anrechnung von Steuervorteilen kam nicht in Betracht, da solche nicht bzw. nur in geringer Höhe vorlagen und es dadurch zu keiner unverhältnismäßigen Übervorteilung des Anlegers kam.

Folgen           Unser Mandant bekommt seinen Schaden ersetzt, wird von den Darlehensverbindlichkeiten befreit und scheidet aus der Fondsgesellschaft aus, da Darlehen und Beteiligung als verbundene Geschäfte zu betrachten sind. Gleiches gilt für jeden anderen Montranus III-Anleger, der im Einzugsbereich des Landgerichts Potsdam und des Oberlandesgerichts Brandenburg wohnt.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück