Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung: durch gerichtlichen Vergleich zum Erfolg

Der Fall          Unsere Mandantschaft hatte im Jahr 2008 eine Umfinanzierung für bestehende Darlehensverträge gesucht. Der Finanzierungsbedarf belief sich auf 56.000,00 Euro. Bei der Recherche nach geeigneten Möglichkeiten der Umfinanzierung wurde sie auf eine in den Printmedien geschaltete Anzeige des beklagten Anlageberaters aufmerksam. Im Beratungsgespräch riet er dazu, weitere 30.000,00 Euro in eine Anlage bei der Integro Capital Partners Ltd. zu investieren. Dass es sich hierbei um eine risikobehaftete Anlage handelte, war den Anlegern zum Zeitpunkt der Zeichnung nicht bewusst.  


Entscheidung          Das Landgericht Bautzen verurteilte den Anlageberater wegen Falschberatung zu Schadensersatz. Auch in der Berufungsverhandlung sah das Oberlandesgericht Dresden eine fehlerhafte Anlageberatung als erwiesen an (Az.: 8 U 1989/12). Unter Beachtung der persönlichen Situation des Anlageberaters, besonders seiner schlechten Vermögenslage, kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, durch den die Anleger den Großteil ihres Schadens ersetzt bekommen.


Angebot          Geschädigte Anleger sollten sich an einen Fachanwalt wenden, um Ihre Ansprüche überprüfen und durchsetzten zu lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Weitere Informationen finden Sie auf der Website unserer Kanzlei. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich Mandanten bundesweit.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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