LG Bautzen verurteilt Finanzierungsberater einer Bausparkasse zu Schadensersatz wegen Falschberatung

Das Landgericht Bautzen verurteilte einen Finanzierungsberater einer Bausparkasse wegen Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz (Az.: 2 O 106/11).

Der Fall:          Unser Mandant hatte sich im Jahr 2008 an einen Finanzierungsberater einer Bausparkasse gewandt, um eine Umschuldung in die Wege zu leiten. Es kam zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 86.000,00 Euro, das durch einen Bausparvertrag getilgt werden sollte. Ein Teil der Darlehenssumme wurde zur Begleichung der Altschulden verwendet, der Restbetrag von 30.000,00 Euro wurde auf Anraten des Anlageberaters in eine Anlage bei der Integro Capital Partners Ltd. investiert. Es erfolgte weder eine Plausibilitätsprüfung der empfohlenen Anlage noch kam es zum Nachweis einer Einlagensicherung oder zu einer Information über die bestehenden Risiken. Als alleiniges Argument führte der Anlagebrater an, er selbst habe für sich und seinen Vater viel Geld in dieselbe Anlage investiert.

Rechtsanwalt Reime: "Hätte mein Mandant auch nur im Ansatz geahnt, dass mit der Anlage ein Risiko verbunden gewesen sein könnte, dann hätte er das Geld hier nicht investiert. Man vertraute dem Finanzierungsberater einer örtlichen Bausparkasse."

Im Jahr 2010 dann ging alles ganz schnell: Der Integro-Initiator Oliver Ehrenberg wurde wegen Betrugs zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Da weder unser Mandant noch seine Ehefrau in der Liste der Geschädigten zu finden waren, konnte ihnen kein Geld aus der verbleibenden Masse zukommen. Es bliebt nur der Weg einer Klage vor dem Landgericht Bautzen.

"Eigentlich", so Rechtsanwalt Reime, "hatte mein Mandant nur umschulden wollen und dazu 56.000 Euro benötigt – ihm wurden aber weitere 30.000 Euro völlig unnötigerweise aufgeschwatzt, um dieses Geld in ein höchst gefährliches Finanzmarktprodukt zu stecken, für das es keinerlei Sicherheit, sondern nur ein deutlich erkennbares Gefahrenpotential gab." Reime weiter: "Eine klarere Falschberatung habe ich in meiner Anwaltslaufbahn noch nicht erlebt."

Das Landgericht Bautzen kam zu derselben Überzeugung und verurteilte den Finanzierungsberater der Bausparkasse zu Schadensersatz in Höhe von knapp 80.000,00 Euro und zur Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.880,20 Euro (Az.: 2 O 106/11 8 (noch nicht rechtskräftig)).


Tipp:          Geschädigte Anleger sollten sich an einen Fachanwalt wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website unserer Kanzlei. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich Mandanten bundesweit.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
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