DOPPELT Anlegerin gewinnt Prozess vor LG Görlitz gegen Anlageberaterin wegen Falschberatung
In seinem Urteil vom 1. März 2013 (Az.: 5 O 700/11) führte das Landgericht Görlitz seine Rechtssprechung gegen die Anlageberaterin fort. Bereits vor einigen Tagen hatte eine Mandantin unserer Kanzlei einen Prozess erfolgreich für sich entscheiden können. Das Gericht stützte sein Urteil dabei auf die Tatsache, dass unsere Mandantin nicht anleger- und anlagegerecht beraten wurde.
In der Vernehmung konnte der Anlageberater das Gericht nicht davon üerzeugen, dass er selbst das fragliche Investment verstanden hatte, bevor es zu einer Empfehlung kam. Das gericht kam zu der Überzeugung, dass im Gespräch Risiken verharmlost wurden. Auch der Emissionsprospekt war nicht rechtzeitig übergeben worden.
Ein Verweis auf ein G.U.B.-Siegel zeigte sich wirkungslos.
Um selbst als Zeugin der Vier-Augen-Gespräche aussagen zu können, hatte die geschädigte Anlegerin ihre Ansprüche an ihren Lebenspartner abgetreten.
Das Gericht formulierte u.a.:
Bei den von der Zeugin [...] angegebenen Wünschen, bei ihr auch nicht weiter hinterfragten finanziellen Möglichkeiten, stellt sich die empfohlene Treuhandkommanditbeteiligung wegen des damit verbundenen spekulativen Charakters einer solchen unternehmerischen Beteiligung für das im Raume stehende Ziel einer Altersorge als schon nicht geeignet dar. Solche unternehmerischen Beteiligungen stehen regelmäßig dem Wunsch nach einer sicheren Investmentanlage und Altersvorsorge im Grundsatz entgegen. Soweit Erläuterungen mithilfe des Prospektes erfolgt sein sollen, wurde auf diesen Prospekt allenfalls in einzelnen Teilen hingewiesen, einzelne Seiten des Prospektes vorgestellt. Die Übergabe des Prospektes erfolgte dabei auch erst nach der Unterschriftsleistung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentar Wer als Anlageberater geschlossene Fondsanteile als Altersvorsorge empfiehlt und in der Beratung nicht vollumfänglich aufklärt und Risiken bagatellisiert, muss mit einer Schadensersatzklage rechnen, denn eine sichere Altersvorsorge sind diese Finanzprodukte nicht.
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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