3 Urteile vor OLG Frankfurt/M für Anleger von SAB – Fonds Erfurt „Steinplatz-Arcade“ erstritten
In zwei Urteilen vom 12. Februar 2013 und einem Urteil vom 4. März 2013 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt/Main gegen die Gründungsgesellschafterin des Fonds Dritte SAB Treuhand und Verwaltungs- GmbH & Co. Erfurt „Steinplatz-Arcade“ KG und sprach den klagenden Anlegern Schadensersatz in Höhe von 79.531,45 Euro, 14.034,96 Euro und 23.391,60 Euro zu.
Die Fälle Dem Urteil zugrunde lagen Fondsbeitritte im Jahr 2002. Der geschlossene Immobilienfonds besitzt vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die Anleger beauftragten unsere Kanzlei und verklagten aufgrund fehlerhafter Fondsprospekte die Gründungsgesellschafterin SABIV Asset Management GmbH auf Schadensersatz in Höhe ihrer eingezahlten Zeichnungssummen. In zweiter Instanz gewannen sie und bekamen den Prospektfehler bestätigt. Als fehlerhaft sind die Prospekte deswegen anzusehen, weil die dort kommunizierten Mietzinsprognosen nicht auf den dargstellten Grundlagen beruhten. Irreführend war die Aussage, dass in der Vergangenheit und unter vergleichbaren Umständen entsprechende Mietzuwächse erzielt wurden und dass die auf eine derartige Erfahrungswerte gestützte Prognose zuverlässig sei. Solche Erfahrungswerte lagen nicht vor. Obwohl die Prognose aus damaliger kaufmännischer Sicht (Mietspiegel, Lebenshaltungskostenindex, standort- und objektbezogene Umstände) der Höhe nach vertretbar war, wurde sie auch noch durch die angeblichen Erfahrungswerte gestützt, war daher nur scheinbar sicherer als jede andere Prognose und damit irreführend.
Kommentar Mietzinsprognosen können, müssen sich aber in der Zukunft nicht bestätigen. Werden sie jedoch durch angebliche Erfahrungswerte gestützt und suggerieren damit, sie seien besonders zuverlässig, führen sie in die Irre. Besonders sichere Mietzinsen sind aber wesentlich für eine Beitrittsentscheidung zu einem geschlossenen Immobilienfonds der wie hier gewerblich tätig ist. Auch bei jedem anderen Fonds können Anleger die jeweiligen Gründungsgesellschafter auf Schadensersatz verklagen, wenn sich angebliche Erfahrungswerte als „Luftnummern“ herausstellen.
Revisionen wurden nicht zugelassen.
Angebot Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.
Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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