OLG Brandenburg, Urt. V. 8.02.2012, Az.: 7 U 46/11: Keine anlegergerechte Beratung bei Empfehlung für Immobilienfonds bei Anleger mit geringen Einkommen
Der Fall
Die Beklagte Beraterin beriet eine Verkäuferin mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 890 € und eine seit wenigen Jahren angesparten und z. Zpkt. der Beratung beitragsfreigestellte Lebensversicherung zum Beitritt an einem geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Im Rahmen einer Kundenservice - Checkliste hatte sie die deren persönliche Situation erfasst und das Beratungsgespräch zunächst allgemein gefasst und danach gezielt auf die streitige Beteiligung gebracht.
Die Entscheidung
Eine Anlageberatung hat anleger- und anlagegerecht zu erfolgen. Anlegergerecht ist die Beratung, wenn sie unter Berücksichtigung des Wissenstandes des Kunden auf eine Empfehlung hinausläuft, welche die Anlageziele des Kunden berücksichtigt. Im hiesigen Falle hätte die beklagte Beraterin darauf hinweisen müssen, dass das fragliche Investment für sie ungeeignet wäre. Im Gegensatz zur bestehenden Lebensversicherung ist die Beteiligung nicht fungibel, sie kann bei plötzlichem Geldbedarf nicht an ihre Geld, was erheblich bei ihrem Einkommen. Im Übrigen sollten bei diesen Investments nur kleinere Teilbeträge größerer Vermögen investiert werden. Da die Angabe des verfügbaren monatlichen Einkommens im Beratungsgespräch zudem als Formalie abgewertet wurde, war der Beratungsfehler offensichtlich. Demnach muss die Beraterin die Anlegerin so stellen wie wenn sie sich nicht beteiligte hätte, muss ihr die eingezahlten Beträge ersetzen und die Beteiligung übernehmen.
Folgen
Diese Vorgehensweise der Beraterin ist häufig zu beobachten. Angesparte Lebensversicherungen und Bausparverträge werden von freien Beratern allzu häufig herabgewürdigt und werden zur Kündigung empfohlen. Dabei ist gerade bei geringen Einkommen eine stabile Liquiditätssicherung sehr wichtig. Unflexible Investments zu empfehlen und dafür auch noch flexibel aufzulösen müssen zwangsläufig zur Haftung führen.