Kapitalanlegerin gewinnt Schadensersatzprozess vor Landgericht Bautzen wegen Falschberatung Fonds

Zugrunde liegt eine Anlageberatung zu Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds, die klagenden Anlegerin wurde von der Kanzlei Reime erfolgreich vertreten. Das Urteil stützt sich darauf, dass die von der Kanzlei Reime vertretene Anlegerin nicht anleger- und anlagegerecht beraten wurde. Das Gericht hat die  Anlageberaterinnen  vernommen. Sie konnten das Gericht nicht davon überzeugen, dass sie selbst das fragliche Investment verstanden, bevor sie es der Klägerin empfohlen hatten. Im Ergebnis stand für das Gericht fest, dass sie dessen Risiken verharmlosten und zudem den Emissionsprospekt der Klägerin zu spät übergeben hatten. Auch der vorgebliche Hinweis auf ein G.U.B.-Siegel konnte eine Verurteilung der Beklagten nicht verhindern.

Das Gericht wörtlich:


(...)

Gerade durch den von der Zeugin in den Raum gestellten Vergleich einer unternehmerische Beteiligung mit einer "Sparform" tritt das mit einer unternehmerischen Beteiligung verbundene Risiko zurück, es wird unangemessen relativiert. Bei dem gegebenen und für die Zeugin S. erkennbaren Anlagehorizont der Klägerin, den bereits vorhandenen Anlagen, bestehend aus Versicherungen und Bausparverträgen, waren angesichts der von der Zeugin S… bei der Klägerin noch nicht mal hinterfragten finanziellen Möglichkeiten, andererseits den ausdrücklich erklärten Wünschen nach einem Auto, Reisen und einer Altersvorsorge, die empfohlene Treuhandkommanditbeteiligung bzw. die Beteiligung als stille Gesellschafterin wegen des damit verbundenen spekulativen Charakters einer solchen unternehmerischen Beteiligung schon nicht geeignet. Derartige Unternehmensbeteiligungen stehen regelmäßig dem Wunsch nach einer sicheren Sparanlage und Altersvorsorge im Grundsatz entgegen. Zu den vorgestellten Prognoserechnungen gab die Zeugin sogar ausdrücklich an, dass es zwar passieren könne, dass keine Ausschüttungen, keine Zinsen gezahlt würden, sie es allerdings noch nicht erlebt habe, dass ein Kunde seine Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe. Auch dies stellt eine unangemessene Relativierung des tatsächlichen Risikos einer solchen Geldanlage dar.

(...)

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Kommentar:

Wer als Anlageberater Kunden von Lebensversicherungen und Bausparkassen berät und Inflationsschutz und gute Verzinsungen durch geschlossenen Fondsanteile verspricht und deren Risiken bagatellisiert, muss sich nicht wundern, erfolgreich auf Schadensersatz verklagt zu werden. Eine sichere Altersvorsorge stellen diese Finanzprodukte nicht dar. Erst recht muss auf Verlustrisiken hingewiesen werden wenn wie hier geschehen, eine Anlegerin Angespartes aus einlagengeschützten Lebensversicherungen und Bausparverträgen dazu verwendet, unternehmerische Investments mit Totalverlustrisiko zu finanzieren. Die versprochenen „Zinsen“ können zudem haftungsträchtige Entnahmen sein.


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