29.11.2006 Landgericht Hanau

Diesem Fall lag eine Filmfondsbeteiligung zugrunde. Der Mandant / Kläger hatte sich an diesem Fonds in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft beteiligt.rechtskräftiges Auskunftsurteil für Kommanditisten
Az 39 C 1896/06

Da der Fonds durch die Filme nicht die prospektierten Erträge erwirtschaftete, sollten die ertragbringenden Vermarktungsrechte und Verträge mit 20th Century Fox überprüft werden. Da die Fondsgeschäftsführung keine Akteneinsicht gewährte, musste diese gerichtlich erzwungen werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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