21.07.2006 Landgericht München I und 1.02.2007 Oberlandesgericht München

Das Landgericht München hatte darüber zu befinden, ob dem Mandanten / Kläger Schadensersatzansprüche, in Höhe seiner Zeichnungssumme wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen, mit denen er sich an der s. g. Falk-Zinsfonds Gesellschaft Bürgerlichen Rechts mit Sitz in München im Jahre 2004 beteiligt hatte.Urteil des LG München I 20 O 5970/06 gegen Anlageberater wegen fehlerhafter Beratung zum Falk-Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts - bestätigt durch OLG München 29 U 4368/06

20 O 5970/06

Hier hatte der geschädigte Mandant Glück im Unglück: Die Anlageberaterin, seine jetzige Frau, welche ihm den Fondsanteil Namens und im Auftrag ihres damaligen Chefs (Einzelunternehmer) anriet, erkannte, dass sie selbst durch ihren Chef falsch über die Risiken des Fonds informiert worden ist und diesen Anteil folglich ihrem jetzigen Mann angeraten hatte. Nach ihrer Zeugenaussage kam es zu Verurteilung ihres ehemaligen Chefs auf Schadensersatz.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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