Bundesgerichtshof urteilt über Anlegeranspruch gegen die den Fondsanteil finanzierende Bank bei vorsätzlicher Falschberatung durch Anlagevermittler, Urteil vom 19.10.2010 XI ZR 376/09

Bilden Darlehensvertrag und gesellschaftsrechtliche Beteiligung z.Bsp. an einem geschlossenen Medien-, Schiffs- oder Immobilienfonds eine derart enge Verbindung, dass das eine Geschäft nicht ohne das andere abgeschlossen worden wäre (verbundene Geschäfte) z.Bsp. wenn der Anlageberater beide Verträge, die Fondsbeteiligung und den Darlehensvertrag vermittelt, bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Gegenrechte gegen die finanzierende Bank.Ein Darlehensnehmer kann sich gegenüber der seine Fondsbeteiligung finanzierenden Bank in Fällen eines verbundenen Geschäfts mit Erfolg auf einen Einwendungsdurchgriff berufen, wenn er durch vorsätzlich falsche Angaben des Vermittlers zu dem Fondsbeitritt bewogen worden ist, nicht hingegen wenn sein Beitritt durch eine nur fahrlässige Aufklärungspflichtverletzung verursacht wurde. Dies hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag rückabzuwickeln ist.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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