BGH nimmt prognostizierte Mietzuwächse in Emmissionsprospekten unter die Lupe - Urteil vom 31.05.2010, Az.: II ZR 30/09
Die prognostizierten Mietzuwächse in Emmissionsprospekten von geschlossenen Immobilienfonds waren Gegenstand der richterlichen Überprüfung.Obwohl den Prospektverantwortlichen keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass in der Vergangenheit bei vergleichbaren Objekten unter entsprechenden äußeren Umständen Mietzuwächse in der prognostizierten Höhe erzielt werden, wurde in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, die dort prognostizierte, für die Rentabilität des Fonds maßgebliche künftige Entwicklung der Mieten beruhe "auf Erfahrungswerten der Vergangenheit" Dies rechtfertigt, so der BGH, die Annahme eines zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führenden Prospektfehlers.
Sofern nicht die Ersatzleistung ihrerseits der Besteuerung unterliegt, sind die erzielten Steuervorteile demgegenüber aber anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (st. Rspr. vgl. nur Sen.Urt. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, ZIP 2010, 176 Tz. 31).