Landgericht Rottweil, Az.: 3 O 345/08: Nichtaushändigung von Verkaufsprospekt für Zertifikatekäufer führt zu Schadensersatz
Verklagte Bank wusste gar nichts von der Existenz des Verkaufsprospektes. Der Berater einer Volksbank unterlies es, den Basisprospekt eines Zertifikates im Rahmen des Beratungsgespräches zum Verkauf von Zertifikaten dem Anleger auszuhändigen.
Das Landgericht Rottweil sprach dem klagenden Anleger Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu, weil der stattdessen übergebene Computerausdruck über Kursverläufe, Referenzunternehmen und selbst ermittelter Risikoklasse den Anforderungen an eine anleger- und anlagegerechte Beratung nicht gerecht wurde.
Besonderheit: Der Berater wusste gar nichts von einem Verkaufsprospekt und der klagenden Anleger glaubte an eine sichere Anlage, weil der Zins mit 3,2% eher niedrig war.