OLG Karlsruhe (Az.: 17 U 4/07): Bank haftet gegenüber Darlehensnehmer für verschwiegenes Wissen um Kontamination des finanzierten Grundstücks

Eine Bank, die Kenntnis von einer Verschmutzung des Bodens eines zu verkaufenden Grundstücks hat und eisern Kunden für diesen Kauf ein Darlehen gibt, hat die Pflicht, ihren Kunden über die Kontamination des Kaufobjekts aufzuklären.Zwar sei eine Bank, die keine Beratung vornehme, grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Darlehensnehmer über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit des zu finanzierenden Geschäfts sowie über Gefahren und Risiken aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen. Bei einem Wissensvorsprung aber gebe es von diesem Grundsatz Ausnahmen. Eine Aufklärungspflicht der Bank könne nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs bei Kreditgeschäften ausnahmsweise gegeben sein, wenn diese für sie selbst erkennbar in Bezug auf spezielle Risiken des zu finanzierenden Vorhabens gegenüber dem Darlehensnehmer einen konkreten Wissensvorsprung hat.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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