Oberlandesgericht Nürnberg (2 U 2413/06): Vermittler haften selbst
Schadenersatzansprüche geschädigter Investoren gegen Anlagevermittler scheiterten bisher oft daran, dass deren Vermittlungsgesellschaft insolvent wurde.Das wird künftig anders sein, wenn der Auffassung der Richter des OLG Nürnberg zu folgen ist. Zukünftig müssten dann die Vermittler hohe Hürden nehmen, um sich aus der persönlichen Haftung für Beratungsfehler mit dem Hinweis auf ihre Tätigkeit für die Vermittlungsgesellschaft zu befreien.
Es genügt demnach nicht mehr, wenn sie Gesprächsprotokolle, Finanz- und Subventionsanalysen auf dem Briefpapier der Vermittlungsgesellschaft mit den Unterschriften der Anleger vorlegen. Ebenso wenig genügt es, wenn sie Provisionsabrechnungen gegenüber der Gesellschaft präsentieren, die ihre Tätigkeit für diese dokumentieren sollen. Anleger haben jetzt also sehr viel bessere Chancen, den Vermittler persönlich in Regress zu nehmen.