Aktuelles:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 63 MS Wehr Mosel GmbH & Co. Containerschiff KG sind am 23.12.2013 nun auch die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Nachdem bereits am 3.09.2013 wegen Überschuldung das Insolvenzverfahren (67a IN 297/13) eröffnet wurde, über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13262 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 63 MS Wehr Mosel GmbH & Co. Containerschiff KG, Am Kaiserkai 13, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12752 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 63 MS Wehr Mosel GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 28.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) war am Mittwoch, 27.11.2013, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Hintergründe:Die DS Schifffahrt GmbH & Co. KG ist eine Tochter der Dr. Peters Gruppe, die seit 30 Jahren geschlossene Fonds initiiert und verwaltet. Damit gehört das Emissionshaus in Deutschland zu den ältesten Initiatoren geschlossener Fonds. Seit 1990 legt die Dr. Peters Gruppe im Schwerpunkt Schiffsfonds auf. Auch hier hat die Schiffsfondkrise nicht Halt gemacht. Die generellen Risiken der freien Marktwirtschaft haben sich verwirklicht. Hier insbesondere die langanhaltend niedrigen Charterraten auf Grund der Überkapazitäten. Damit stehen die Fondsanleger nun vor dem Totalverlust.
Möglichkeiten der Anleger:Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
4. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
5. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
6. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko.
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Gute Chancen bestehen hier, wenn eine Bank oder Sparkasse eingeschaltet war. Anleger sollten Ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos
Mehr Informationen:www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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