Aktuell: Das Amtsgericht Lüneburg hat das Vermögen der Fondsgesellschaft die den Supramax- Bulker MS Conti Alexandrit bewirtschaftet, unter die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. (Az.: 56IN 58/16). In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Conti 173. Schifffahrts-GmbH, Paul-Wassermann-Straße 5, 81829 München (AG München, HRB 167618), vertr. d.: Dr. Thomas Bister-Füsser, c/o Naves Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 30.06.2016 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhold Horn, Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996, bestellt worden.
Gründung:
Das 2010 gebaute Schiff hatte mit Ablieferung einen 12- jährigen Chartervertrag mit STX Pan Ocean, die jedoch 2013 in die Insolvenz ging. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Schiffsfonds Conti 173 MS "Conti Alexandrit" beträgt 36.002.000,00 EUR. Diese Summe setzt sich durch eine Fremdfinanzierung in Höhe von 21.357.000,00 EUR und den Einlagen der Anleger in Höhe von 14.645.000,00 EUR zusammen. Der Schiffsfonds Conti 173 MS "Conti Alexandrit" finanziert damit den Massengutfrachter bzw. Bulker MS „Alexandrit“, der durch die BBG Bremer Bereederungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bremen bereedert wird.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 liegen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 7.551.947,23 Euro (komplett durch Schiffshypotheken gesichert), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 97.681,37 Euro sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 80.378,49 Euro vor. Überkapazitäten, sinkende Nachfrage/ Charterraten, sowie der Verlust des Chartervertrages mit STX Pan Ocean führten in Verbindung mit dem oben aufgezeigten hohen Fremdkapitalanteil zur Insolvenz.
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.