Castor Kapital - Insolvenz der MS Delphinus: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS „Delphinus“ R.S.T. Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Michaelisstraße 24, 20459 Hamburg (AG Hamburg, HRA 94410), vertreten durch die Rohden Schiffahrts GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Danica Stubbmann, Ringstraße 4, 27628 Bramstedt, ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18 – 20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686 472, Fax: 0421-3686 100, bestellt worden. (Az.: 12 IN 65/16)

Gründung:

 Der 603 TEU fassende Containerfrachter wurde 1997 gebaut. Im Jahr 2009 hat die HCI Capital AG den Schiffsfonds HCI Beteiligung Vela + Delphinus emittiert. Der Schiffsfonds HCI Beteiligung Vela + Delphinus beteiligt sich an zwei Schifffahrtsgesellschaften, nämlich der MS „JPO Vela“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der MS „JPO Delphinus“ Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Schiffsfonds HCI Beteiligung Vela + Delphinus beträgt 6.272.000,00 EUR. Von diesem Geld wurde nach Abzug aller Weichkosten das Containerschiff „JPO Vela“ sowie der Supramaxfrachter MS „JPO Delphinus“ erworben. Im Jahr 2010 erfolgten Ausschüttungen mit 3 % p. a. sowie im Jahr 2011 mit 12,5 % p. a. Kaum das der Fond 2008/ 2009 aufgelegt wurde vielen Charterer aus, der Berederer musste gewechselt werden, Kapitalerhöhungen und Tilgungsaussetzungen setzten dem Fond ebenfalls zu. „Mehrere unübliche Maschinenschäden“ kamen in den Folgejahren hinzu. Tilgungsrückstände liefen aus und Auszahlungen an Anleger waren nicht in der zugesicherten Höhe möglich.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014: Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Es handelt sich um keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne, da eine positive Fortführungsprognose besteht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verbindlichkeiten gegenüber den finanzierenden Banken in 2012 neu geordnet wurden und von Gesellschaftern zusätzliches Kapital in die Gesellschaft geflossen ist. In 2014 konnten die aktuellen Charterraten die angespannte Finanzsituation etwas entschärfen. Inwieweit zukünftig in ausreichender Höhe Chartereinnahmen realisiert werden können, die zur Deckung der Schiffsbetriebskosten und des Kapitaldienstes ausreichen, ist kurzfristig nicht zu beurteilen. Daher werden erneut Gespräche mit der Bank hinsichtlich Tilgungsstundungen und weiterer Auffinanzierungsmöglichkeiten stattfinden müssen. Sollte sich die Lage am Chartermarkt nicht verbessern, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 1.271.885,77 (Vj: EUR 1.410.728,41) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 739.271,91 (Vj: EUR 754.275,49). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich am Bilanzstichtag auf EUR 1.405.044,20 (Vj: EUR 1.611.359,35). Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurde eine erstrangige Schiffshypothek gestellt. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 25.165,48 (Vj. EUR 25.165,48) enthalten.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück