Atlantic Schiffsfonds - MS Benedict Schulte ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Beteiligung MS „BENEDICT SCHULTE“ Shipping GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe (AG Hamburg, HRB 105820), vertreten durch Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Reinhold Horn, Klosterplatz 3a, 21394 Kirchgellersen, Tel.: 04135/9179995, Fax: 04135/9179996. Das Amtsgericht Lüneburg führt das Verfahren unter dem Az. 47 IN 2/16.

Gründung:

In den Jahren 2008 bis 2010 wurde das MS Benedict Schulte, ein 4.250 TEU- Containerfrachter, als Twinfonds zusammen mit dem MS Benjamin Schulte (inzwischen MS Hammonia Pescara) vom Emissionshaus Atlantic zur Beteiligung an geboten. Die Zeichnungssumme betrug insgesamt mindestens 15.000 Euro zuzüglich 5% Agio. Für die beiden Einschiffsgesellschaften sollten 104 Millionen Euro (inklusive Agio) eingesammelt werden, wovon 38 Millionen Euro als Eigenkapitalanteil der Anleger veranschlagt wurden. Der Rest in Höhe von rund 62 Millionen Euro sollte durch Fremdkapital gestellt werden. Kalkuliert wurde am Ende der Vertragslaufzeit mit einem Gesamtrückfluss von über 250% des eingesetzten Kapitals. Rund 15 Millionen Euro Eigenkapital wurden akquiriert.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 24.956.600,15 Euro, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 40.336,16 Euro. Die Bilanzierung erfolgt unter der Going-Concern-Prämisse, da davon ausgegangen wird, dass gegebenenfalls ab 30. Juni 2015 verletzte Darlehensklauseln nicht zu einer Kündigung führen, Regelungen für zukünftige Margen vereinbart bzw. alternative Finanzierungen gefunden werden. Sollte keine Einigung gefunden und ein Verkauf des Schiffes erforderlich werden, ist eine geordnete Abwicklung nur möglich, wenn ein verbindlichkeitsdeckender Veräußerungserlös für das Seeschiff erzielt wird oder die Bank einen Verzicht oder Rangrücktritt ausspricht.

Möglichkeiten der Anleger:        

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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