Aktuell: Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108698 eingetragenen MS "HAMMONIA PESCARA" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105845 eingetragene Verwaltung MS "HAMMONIA PESCARA" GmbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Willi Mennewisch wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg ernannt (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 480/16).
Gründung: Ursprünglich investierte der 2008 aufgelegte Fonds in die zwei Containerschiffe MS Benjamin Schulte (heute MS Hammonia Pescara- 4.253 TEU Containerschiff) und MS Benedict Schulte, dessen Schiffsgesellschaft schon Anfang des Jahres Insolvenzantrag stellen musste. Nur einige Monate länger konnte sich die Hammonia Pescara nun über Wasser halten.
Aus heutiger Sicht lässt sich sagen, dass der Schiffsfond MS Hammonia Pescara von Anfang an unter keinem guten Stern stand. Der Fonds wurde am 16. September 2008 ausgegeben und bis ins Jahr 2010 hinein platziert. Gegen Ende des Jahres 2009 wurden die beiden Containerschiffe übergeben und mit 5-jährigen Festcharterverträgen versehen. Nach Ablauf dieses Vertrages ging es für den Schiffsfonds bergab – was vor allem der von Überkapazitäten gekennzeichneten Containerschifffahrt zu schulden ist. Das fatale Ende zeichnete sich auch bereits mit der Insolvenz des Atlantic Flottenfonds am 20.03.2012 ab.
Die Atlantic Gesellschaft zur Vermittlung Internationaler Investitionen mbH & Co. KG ist seit 1998 am Markt tätig und ein Tochterunternehmen der Rickmers Gruppe. Die Rickmers Gruppe geht zurück auf die 1834 gegründete Rickmers Reederei, die heute in fünfter Generation unter dem Namen Rickmers Holding AG als Dachgesellschaft operiert. Insgesamt werden etwa 120 gecharterte Schiffe bereedert. Auf seiner Unternehmenswebseite warb das Emissionshaus Atlantic lange Zeit mit ihrem Know-how und der 175-jährigen Erfahrung der Muttergesellschaft. Insgesamt brachte Atlantic 36 Schiffsfonds und einige Immobilienfonds auf den Markt, darunter auch den Schiffsfonds MS Hammonia Pescara. Dieser Fonds investierte in die beiden Containerschiffe MS Benjamin Schulte und MS Benedict Schulte. Atlantic MS Benedict Schulte musste bereits Anfang des Jahres 2016 Insolvenz anmelden, MS Benjamin Schulte verkehrte fortan unter dem Namen MS Hammonia Pescara.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die Gesellschaft macht gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit der Befreiung von den Offenlegungsvorschriften des § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2014 und 2015 Gebrauch.
Noch immer ist die Containerschifffahrt von Überkapazitäten und - im Vergleich zu den im Jahr 2008 erzielbaren Raten – niedrigen Charterraten geprägt. 8.500 USD/Tag waren Ende Juli 2014 für ein Schiff mit 4.300 TEU zu erzielen, mit leicht rückläufiger Tendenz (Quelle König & Cie.). Für das laufende Jahr und 2015 ist infolge des weiterhin über dem prognostizierten Wachstum der Weltwirtschaft liegenden Flottenwachstums wohl kein signifikanter Anstieg der Charterraten zu erwarten. Für die beiden Fondsschiffe MS "Benedict Schulte" und MS "Hammonia Pescara" bedeutet dies, dass, ausgehend von der derzeitigen Marktsituation, eine Anschlussbeschäftigung wohl nur zu einer Charterrate von weniger als 1/3 der bislang erzielten Einnahmen zu vereinbaren sein dürfte. Mit Nettoeinnahmen aus dem Schiffsbetrieb, die dann im Bereich von rund 2 Mio. € je Schiff liegen dürften, lassen sich die Schiffsbetriebskosten von rund 1,8 Mio. €, Zinsaufwendungen von etwa 0,6 Mio. € und die Tilgung von weiteren rund 2 Mio. € (siehe Geschäftsbericht Stand August 2013) nicht finanzieren. Für eine Übergangszeit kann dies mit den Rücklagen der Schiffsgesellschaften ausgeglichen werden. Sind diese aufgebraucht, droht jedoch die Zahlungsunfähigkeit der Schiffsgesellschaften und deren Insolvenz.
Möglichkeiten der Anleger:Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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