Was bringt die Abgeltungssteuer ?

Ab 1.1.2009 wird es auch in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) geben; sie tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer. Die notwendigen Änderungen in den verschiedenen Steuergesetzen wurden durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vorgenommen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätssteuer und Kirchensteuer. Die Steuer fällt auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an. Für Kursgewinne die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, greift der Bestandsschutz, sie sind bis auf Jahrzehnte steuerfrei.Der Abgeltungsteuer unterliegen auch Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten die ab 1.01.2009 gekauft wurde.

Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlagen gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen. Es handelt sich also um eine Quellensteuer.

Wie bisher können Freistellungsaufträge erteilt werden (z. B. für den künftigen Sparer-Pauschbetrag. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt € 801 (Ehegatten € 1.602) und ersetzt den bisherigen Sparer-Freibetrag (§ 20 Abs. 9 EStG n.F.).

Der Abgeltungssteuersatz gilt nicht für Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter bei einer Beteiligung von 10 % oder mehr, bei sog. Back-to-back-Finanzierungen sowie bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen; derartige Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Ausgenommen sind auch Anteile an Kapitalgesellschaften im Sinne des § 17 EStG (Beteiligung mind. 1 % am Gesellschaftskapital innerhalb der letzten fünf Jahre). Solche Erträge unterliegen künftig dem Teileinkünfteverfahren (Besteuerung von 60 % der Erlöse). Ebenfalls nicht der Abgeltungsteuer unterliegen Zinserträge aus Bankguthaben usw., die im Rahmen einer gewerblichen Betätigung anfallen.

Im Hinblick auf die FiFo – Methode des Finanzamtes (first in, first out) sollten für die Investments ab 1.01.2009 ein zweites Depot angelegt werden. So wird verhindert dass das Finanzamt bei einem Verkauf von Wertpapieren annimmt, es handele sich um diejenigen, die zuerst gekauft wurden. Wenn es sich hierbei um bis zum 31.12.2008 gekaufte Wertpapiere handelt, wäre dies bedauerlich, da auf diese Weise der Bestand an steuerlich begünstigten Wertpapieren kontinuierlich und der Reihe nach abnehmen würde. Zum Bsp. sollten daher die Raten von Fondssparplänen ab 1.01.2008 in neue Depots eingezahlt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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