MiFID: Neue Verhaltensregeln für Wertpapierdientsleistungsunternehmen gegenüber ihren Kunden
Die Bundesregierung hat im November 2006 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) beschlossen.Das Gesetz steht nun auf der Tagesordnung des Bundesrates. Es soll überwiegend am 01.11.2007 in Kraft treten, zum Teil erst mit dem Geschäftsjahr 2008, um der Wirtschaft mehr Vorbereitungszeit zu geben. Aus Verbrauchersicht sind insbesondere die neuen Verhaltensregeln im Verhältnis des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zum Kunden relevant. Die sog. Wohlverhaltensregeln enthalten zahlreiche Informationspflichten z. B. über den Finanzvermittler, das angebotene Finanzinstrument (Produkt) und das Entgelt (Provisionen, Ausgabeaufschläge etc.). Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen gibt vor, dass der kundengünstigste Weg in Bezug auf Kosten, Schnelligkeit und Abwicklungsverfahren zur Ausführung eines Auftrags sichergestellt wird. Die Eignung von Wertpapiergeschäften muss künftig für den jeweiligen Kunden, orientiert an dessen Kenntnisstand und seinen Anlagezielen, geprüft und bei Empfehlungen berücksichtigt werden. Aus Verbrauchersicht kritisiert wird die Ausnahmeregelung für die Vermittlung von Investmentfonds durch freie Finanzvermittler. Für diesen wichtigen Bereich gelten die verbraucherschützenden Vorschriften des Gesetzentwurfs nicht. Die Richtlinie lässt in Art. 3 die Möglichkeit für eine derartige nationale Ausnahme ausdrücklich zu. Nach dem Maßstab der 1:1-Umsetzung aus der Koalitionsvereinbarung und wegen der Belastung von Finanzvermittlern wurde von dieser Option Gebrauch gemacht. Die Notwendigkeit zusätzlicher Regeln zum Anlegerschutz für die ausgenommenen Finanzvermittler im Bereich der Gewerbeüberwachung wird jedoch noch geprüft. Dadurch wird die Lösung dieses Problems von der verbraucherpolitisch grundsätzlich zu begrüßenden Richtlinienumsetzung entkoppelt.