Kein „Filmriss“ für Medienfondsanleger: Bundesgerichtshof eröffnet neue Möglichkeiten zum Schadensersatz
Rechtsanwaltskanzlei Reime von Medienfondsanlegern beauftragtNach einem Bericht des Handelsblattes vom 1.04.2009 wird der Fiskus demnächst von Film- und Medienfondsanlegern insgesamt rund 2 Mrd. € an rückständigen Steuern - Steuern die sich die Anleger ersparten - einfordern. Demnach hat „die Bayerische Finanzverwaltung die Fondsanbieter Hannover Leasing (HL), KGAL und LHI zunächst mündlich davon unterrichtet, dass sie die Steuerkonstruktion ihrer Medienfonds nun anders beurteilt als bei der Auflegung in den Jahren 1998 bis 2005.“ Aber auch andere Medienfonds sind davon betroffen.
Die Überprüfung der sog. „defeasance – Modelle“ aller Medienfonds durch die Referatsleiter Einkommensteuer des Bundes und der Länder begann flächendeckend im Jahre 2007 und ist offenbar nunmehr zum Abschluss gekommen. In den nächsten Wochen ist mit dem Versand der entspr. Steuerbescheide zu rechnen. Inwiefern dieses Vorgehen der Finanzverwaltung rechtmäßig ist, dürfte sicherlich der Bundesfinanzhof entscheiden müssen.
Gerade zum richtigen Zeitpunkt hatte aber der Bundesgerichtshof ein für Medienfondsanleger positives Signal gesetzt:
Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 ( XI ZR 510/07) für einen Medienfondsanleger fest, dass Anlageberater die Anleger über ihre Abschlussprovisionen aufklären müssen. Gerade bei der Beratung zum Kauf von Anteilen von Medienfonds, die für ihre hohen Weichkosten von durchschnittlich 14% (Quelle M. Witt über Scope in FAZ 27.03.2004) bekannt sind, ist dies aber in der Regel nicht geschehen. Die Folgen hieraus sind, dass die getäuschten Anleger Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können, um eine umfassende Schadenskompensation zu erreichen. Gerade jetzt im Zeitpunkt der drohenden Nachforderung von Steuern ergeben sich somit aussichtsreiche Möglichkeiten für Kapitalanleger. Darüber hinaus ist natürlich zu überprüfen, inwiefern die Fondsprospekte über etwaige steuerliche Risiken informierten.
Privatrechtschutzversicherungen versichern diese Streitigkeiten sofern sie bei Abschluss der Fondsanteile bereits bestanden und – bei gekündigten Verträgen – mind. bis vor drei Jahren noch bestanden.
Zur ersten kostenfreien Kontaktaufnahme können Sie unter Downloads meinen Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.