Anlegerschutz vom Bundesgerichtshof: Schneeballsysteme lassen sich leichter feststellen
In seiner Entscheidung Anfang diesen Jahres ( 1 StR 731 / 08 ) setzte der Bundesgerichtshof die Schwelle für die Feststellung eines Schadens durch eine betrügerische Schneeball - Kapitalanlage erfreulich niedrig. Die Richter argumentierten"Die Täuschung der Anleger über das Anlagemodell, über dessen tatsächliche Nichtexistenz, begründet hier in allen Fällen von vorneherein einen Schaden im Umfang der gesamten Leistung "
Gleichwohl einige Anleger anfangs die versprochenen Renditen bekamen, wurde erläutert:
"Dies beruht aber nicht auf der Umsetzung des vom Angeklagten vorgegaukelten Anlagemodells oder auch nur dem Versuch hierzu. Vielmehr hing alles vom weiteren Erfolg des allein auf Täuschung aufgebauten Systems und vom Eingang weiterer betrügerisch erlangter Gelder ab"
Wieder einmal wird klar, dass die Anleger auch nach der Zeichnung einer Kapitalanlage wachsam sein sollten. Bei Ungereimtheiten sollte sofort ein Anwalt aufgesucht werden, um Schlimmeres zu verhindern.