OLG Stuttgart v. 19.04.2012 - 7 U 154/11: Falsche Antworten auf Gesundheitsfragen unschädlich
Der Fall Dem Versicherungsnehmer wurden vom Versicherungsvertreter komplexe Gesundheitsfragen vor Vertragsschluß zu schnell vorgelesen, ohne dass er diese hätte versthen können.
Die Entscheidung Da der Versicherer sich weigerte die Kosten zu übernehmen, den Vertrag anfocht und vom Versicherungsvertrag zurücktrat, wurde er zur Leistung verurteilt, weil sein Vertreter hätte aufpassen müssen, die komlizierten Gesundheitsfragen so zu verlesen, dass der VN sie auch verstehen konnte
Seine lückenhafte Antwort war daher doch nicht nachteilig und der Versicherer musste zahlen.
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