OLG Stuttgart v. 19.04.2012 - 7 U 154/11: Falsche Antworten auf Gesundheitsfragen unschädlich

Der Fall
Dem Versicherungsnehmer wurden vom Versicherungsvertreter komplexe Gesundheitsfragen vor Vertragsschluß zu schnell vorgelesen, ohne dass er diese hätte versthen können.

Die Entscheidung
Da der Versicherer sich weigerte die Kosten zu übernehmen, den Vertrag anfocht und vom Versicherungsvertrag zurücktrat, wurde er zur Leistung verurteilt, weil sein Vertreter hätte aufpassen müssen, die komlizierten Gesundheitsfragen so zu verlesen, dass der VN sie auch verstehen konnte
Seine lückenhafte Antwort war daher doch nicht nachteilig und der Versicherer musste zahlen.

Angebot
Wir haben uns auf die bundesweite Vertretung von Versicherungskunden spezialisiert. Gern skizzieren wir Ihnen im Rahmen eines kostenfreien orientierenden Gespräches die möglichen Abläufe der Mandatsabwicklung. Gern können Sie uns hierfür auch das Ablehnungsschreiben des Versicherers, Ihre Police, die geltenden ARB sowie eventuell vorhandene Daten der Rechtschutzversicherung übermitteln.
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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