LG Dortmund v. 20.10.2010 Az. 2 O 101/11 Wohngebäudeversicherer muss für Schäden an Einbauküche nach Brand bezahlen

Entscheidend für den Fall war die raumspezifische Planung der Küche samt Arbeitsplatte und die Anpassung der Elektroanschlüsse. Der Einbau von Standard- Serienelektrogeräten war nicht ausschlaggebend, die Küche als soclhe musste für die Räumlichkeiten angepasst worden sein.

Lediglich bei einem vorgefertigten Küchenblock ist Versicherungsschutz nicht gegeben.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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