Schifffonds schienen bei den Deutschen für eine gewisse Zeit lang eine recht beliebte Kapitalanlageform gewesen zu sein. Ein als Folge der in voller Blüte stehenden Globalisierung und insbesondere der anhaltend hohen Wachstumsraten im asiatischen Raum (China) rapide expandierender weltweiter Handel beflügelte die Phantasien von Reedern, Emissionshäusern und letztlich auch Anlegern. Der Baltic Dry Index, der die Entwicklung der Preise für die Verschiffung von Gütern auf den Weltmeeren nachvollzieht, eilte insbesondere in den Jahren nach 2001 von einem historischen Höchststand zum nächsten. Es lag auf der Hand, dass die sich offenbar stetig steigernden Güterströme zwischen den Kontinenten vor allem durch eine leistungsfähige Schifffahrt gemeistert werden mussten, was, so die recht optimistischen Annahmen dieser Zeit, der Branche auf Jahre und Jahrzehnte hinaus volle Auftragsbücher und appetitliche Wachstumsraten bescheren würde.
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass zur Finanzierung insbesondere der für die zumindest gefühlte und erwartete Fortsetzung des Booms als erforderlich erachteten weiteren Schiffskapazitäten nun auch Kleinanleger verstärkt angesprochen und umworben wurden. Zahlreiche mehr oder minder erfahrene Gesellschaften legten Schifffonds auf, wobei schon die Bezeichnung dessen, was da eigentlich an die Anleger als „Fonds“ verkauft werden sollte, mehr verdeckte denn enthüllte. Bei den sogenannten Schifffonds handelt es sich nämlich regelmäßig um nichts anders als Unternehmen, die zumeist in der Rechtsform der GmbH & Co. KG organisiert sind. Die durch mannigfache Versprechungen insbesondere hinsichtlich stetig sprudelnder Renditen und einer verlässlichen Altersvorsorge gelockten Anleger wurden demgemäß mit ihrer Beteiligung an dem jeweiligen Schifffonds zwangsläufig auch zu Unternehmern mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. Mit dem in den jeweiligen Fonds eingezahlten Geld der Anleger wurden (zumindest zum Teil – hinsichtlich des Rests kamen Banken zum Zuge) ein oder mehrere Schiffe angeschafft, die sodann durch ihren Betrieb Gewinne erzielen würden, die den Anlegern wiederum in Form von Ausschüttungen zu Gute kommen sollten. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Konzept, in Abhängigkeit von den jeweiligen Finanzierungsparametern, nur dann Erfolg haben kann, wenn das Schiff tatsächlich durch seine eigentliche Transporttätigkeit Einnahmen erwirtschaftet, die über den durch Finanzierung und Betriebskosten verursachten Ausgaben liegen. Entscheidend ist damit, dass der jeweilige Fonds auf ein entsprechend freundliches Marktumfeld trifft, dass ihm gerade dies ermöglicht. Mögen diese Erwägungen von einer gewissen Banalität auch nicht gänzlich frei sein, sind sie es gleichwohl wert, im Rahmen der Schifffondsproblematik explizit ausgesprochen zu werden. Gerade den Umstand nämlich, dass die an den Fonds Beteiligten zu Unternehmern mutierten und damit dem erbarmungslosen Auf und Ab knallharter Marktkräfte ausgesetzt wurden, das realistische Risiko des (totalen) Verlusts stets über ihren Köpfen schwebend, hat man ihnen in den wenigsten Fällen vor Augen geführt. Viel mehr bestimmten oftmals allein wohlfeile werbliche Versprechungen, optimistische Prognosen und eine den klaren unternehmerischen Charakter des Investments verschleiernde Sprache die von den Banken geführten Verkaufs- bzw. Beratungsgespräche.
Es kam jedenfalls, wie es kommen musste. Im Zuge der Finanzkrise stürzte der schon angesprochene Baltic-Dry-Index als Fieberkurve der globalen Frachtschifffahrt regelrecht in sich zusammen. Markierte er zuvor historische Höchststände, sind es nun historische Tiefstände mit denen er von sich reden macht. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen zum einen in dem nach wie vor nicht überwundenen beachtlichen Einbruch, den die Weltwirtschaft im Zuge der Finanzkrise erlitt, zum anderen aber auch in branchenspezifischen Problemen, wie eben demjenigen, dass im Boom der Nullerjahre massiv Kapazitäten aufgebaut wurden, die schon in normalen Zeiten den Markt belasten würden, erst recht aber während der derzeit herrschenden nachhaltigen Flaute Preise und Margen drücken.
Diese bedauerliche Entwicklung der allgemeinen Marktlage kann nicht ohne Auswirkungen auf die an Schifffonds beteiligten Kleinanleger bleiben. Schon seit geraumer Zeit bleiben bei einer Vielzahl von Fonds die Ausschüttungen aus. Die versprochenen Renditen wurden und werden nicht ansatzweise erwirtschaftet. Darüber hinaus schmilzt der Wert der von den Anlegern an ihrem Schifffonds erworbenen Anteile wie der sprichwörtliche Schnee in der Frühlingsonne. Von einer realistischen Perspektive auf Auszahlung des von ihnen einstmals eingezahlten Geldes sind viele Anleger meilenweit entfernt. Doch damit nicht genug. Ein Unternehmen, daß nicht in der Lage ist, seine laufenden Kosten zu erwirtschaften, geht zwangsläufig früher oder später in die Insolvenz. Dies gilt natürlich auch für Schifffonds. So scheinen sich gerade in jüngster Zeit entsprechende Entwicklungen zu häufen.
Ganz abgesehen davon, dass mit der Insolvenz regelmäßig jede Hoffnung der Anleger auf ein Wiedersehen mit ihrem eingesetzten Kapital schwindet – oft gelingt es nur mit der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts zumindest einen Teil der Einzahlungen zurückzuholen – sehen sich Anleger von insolventen Schifffonds sogar weiteren Nachzahlungsforderungen ausgesetzt. Für den bundesweit tätigen und auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Bautzener Rechtsanwalt Jens Reime sind für geschädigte Anleger von Schifffonds geführte rechtliche Auseinandersetzungen seit Jahren Alltag. Er erläutert die hinter dem Zahlungsverlangen der eingesetzten Insolvenzverwalter stehenden rechtlichen Mechanismen:
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Zunächst einmal ist es so, dass wir in der Kanzlei Reime in letzter Zeit verstärkt Anfragen von Mandanten erhalten, die von dem Insolvenzverwalter ihres Schifffonds aufgefordert wurden, einen bestimmten Betrag – zum Teil geht es um fünfstellige Summen – an erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Oft bleibt es auch nicht bei diesen Aufforderungen. So Anleger den Begehrlichkeiten der Insolvenzverwalter nicht nachkommen, wird auch gerne einmal ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt oder sogar gleich die Klage erhoben. Hintergrund dieses Vorgehens ist eine – den Anlegern oft verschwiegene – Regelung des Handelsgesetzbuchs nach der an einem Schifffonds zumeist als Kommanditisten beteiligte Anleger verpflichtet sind, erhaltene Ausschüttungen dann und insoweit zurückzuzahlen, wie diese erfolgten, als der Anteil des Anlegers an dem Fonds durch die Zuweisung von Verlusten oder Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage – regelmäßig die Summe die er investierte – herabgemindert ist. Mit anderen Worten: Wer Ausschüttungen bekommt, obwohl der Wert seiner Beteiligung unter den Wert des Eingezahlten gesunken ist, muss damit rechnen diese Ausschüttungen in Höhe der Differenz zwischen dem aktuellen Wert der Beteiligung und der eigentlichen, ursprünglichen Beteiligungssumme zurückzuzahlen. Dabei macht es keinen entscheidenden Unterschied, ob der Anleger direkt oder über einen Treuhänder nur mittelbar an einer Schifffonds-KG beteiligt ist. Zumindest de facto unterliegt auch letzterer der aufgezeigten kommanditistischen Haftung.“
Ohne weiteres besteht vor dem Hintergrund der angesprochenen, teils dramatischen Entwicklungen akuter Handlungsbedarf für Schifffondsanleger. So empfiehlt sich zunächst einmal eine fachmännische Prüfung ggf. bestehender Schadensersatzansprüche, die dem geschädigten Anleger den Weg zu einer Rückabwicklung seiner Beteiligung weisen können. Herr Rechtsanwalt Reime verfügt in derartigen Fragen über langjährige Erfahrung und besonders vertiefte, durch zwei Fachanwaltstitel (für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht) nachgewiesene Spezialkenntnisse. Er macht betroffenen Anlagern Mut: „In einer Vielzahl der bisher von mir betreuten Schifffondsfälle konnten für Anleger Erfolge erzielt werden. Ansatzpunkte sind in diesem Zusammenhang etwa eine fehlerhafte Beratung durch die Bank, die den Fonds verkauft hat oder aber auch Prospektfehler, die häufig darin zu erblicken sind, dass, obschon die wirtschaftliche Lage zur Zeit der Auflage der Fonds für die Schifffahrt historisch einmalig günstig war, diese Ausnahmesituation in den Prognosen als fortdauernd zugrunde gelegt wurde, man also schlicht hätte pessimistischer, damit aber eben auch realistischer kalkulieren müssen.“ Darüber hinaus sieht Herr Rechtsanwalt Reime auch Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen die Forderungen der Insolvenzverwalter zur Wehr zu setzen:
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Oft ist erst einmal nachzuweisen, dass die zur Begründung vorgelegten Rechenwerke tatsächlich den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, vor allem aber auch den Tatsachen entsprechen. Weiter ist zu überlegen, ob nicht auch die bei der Beratung des Anlegers gemachten Fehler eine spätere Inanspruchnahme desselben ausschließen. Schließlich dürfte fraglich sein, ob und inwieweit überhaupt Ausschüttungen an Kleinanleger erfolgen durften, wenn man sie nicht zugleich darauf hingewiesen hat, dass es ggf. zu Rückforderungen kommen kann. Gerade darin liegt ja die Dramatik dieser Fälle. Arglose Anleger, die in Erwartung der ihnen versprochenen sorglosen Altersvorsorge ihre mühsam erarbeiteten Ersparnisse in die Fonds gesteckt haben, sind nun nicht nur diese Ersparnisse los, sondern müssen noch Geld nachschießen, das sie vor allem auch deshalb längst verbraucht haben, weil ihnen niemand auch nur ansatzweise einmal vermittelt hat, dass die erhaltenen Ausschüttungen unter gewissen Umständen zurückgefordert werden können.“
Den Betroffenen rät Herr Rechtsanwalt Reime jedenfalls zu einem zügigen Tätigwerden. Es helfe nicht, den Kopf in den Sand zu stecken. Darüber hinaus drohe in vielen Fällen der Ablauf von Verjährungsfristen, was die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von vornherein aussichtslos machen würde.