Emissionsprospekt des Hartmann Schiffsfonds „FLENSBURG“ „FRISIA INN“ mangelhaft

Die Kanzlei Reime hat den Emissionsprospekt des Schiffsfonds der Container-Schiffahrt GmbH & Co. MS „FRISIA INN“ KG und der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS „FLENSBURG“ KG gutachterlich überprüft.

Es ergaben sich folgende erhebliche Prospektfehler:

1. Die Marktanalyse basiert auf veralteten Studien, ist widersprüchlich, irreführend und einseitig

Die im Prospekt aufgeführte Marktanalyse basiert auf veralteten Zahlen und die daraus resultierenden Marktdaten wurden auch noch widersprüchlich und falsch interpretiert. Für einen durchschnittlich verständlichen Anleger ist die Darstellung insgesamt irreführend. Es wird ein überaus positiver Gesamteindruck des Marktumfeldes und der Aussichten vermittelt, demgegenüber jedoch keine Risiken dargestellt und negative Entwicklungen in der Vergangenheit verharmlost werden.

2. Die bestehenden Risiken von Interessenkonflikten werden nicht dargestellt


Die Reederei Hartmann GmbH & Co. KG übernimmt durch ihre Tochtergesellschaften die
Geschäftsführung und Verwaltung der Ein-Schiffgesellschaften und ist gleichzeitig Bereederer und Poolmanager der einzelnen Schiffe. Es besteht für den Anleger das Risiko, dass die Geschäftsführer der Fondsgesellschaft Verträge zu Lasten der Fondsgesellschaft und zu Gunsten der Vertragspartner abgeschlossen haben oder in der Zukunft abschließen werden und damit ihre Treuepflicht verletzt haben oder in Zukunft verletzten werden. Die Bereederer und Poolmanager hat die Höhe seiner Vergütung/Kommission selbst festgelegt. Das Risiko, dass die Fondgesellschaft durch diese Interessenkonflikte einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder erleiden wird, hätte zwingend dargestellt werden müssen.

3. Die ab Herbst 2008 erfolgte Marktentwicklung hätte einen Prospektnachtrag erfordert

Die Zeichnungsfrist für Anleger endete am 31.12.2009 oder bei vollständiger Platzierung. Die Charterraten sowohl für Bulker als auch für Containerschiffe sind im Herbst 2008 dramatisch eingebrochen. Hier wäre ein Prospektnachtrag zwingend erforderlich gewesen, da sich das Marktumfeld deutlich verändert hat.

4. Die Vermittlungsprovisionen des Bauvertrages sind unbegründet

Es ist unwahrscheinlich dass der Provision für die Vermittlung des Bauvertrages MS “FLENSBURG” in Höhe von 1,5 Mio. € an die die Reederei Hartmann GmbH & Co. KG eine tatsächliche Leistung gegenüberstand. Die MS “FLENSBURG” wurde bei derselben Werft (Sinopacific) geordert, wie die MS „FRISIA INN“, bei welcher jedoch keine Vermittlungsprovisionen angefallen sind.

5. Es wurden keine Provisionen an die Atlas Reederei AG ausgewiesen

Auf Seite 4 heißt es: „Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt planmäßig € 6.410.000.“
Dieser als Gesamthöhe ausgewiesene Betrag beinhaltet nicht die Vermittlung der
Schiffshypothekendarlehen durch die Atlas Reederei AG in Höhe von 100.000 €. Da dieses Unternehmen auch zur Hartmann-Gruppe gehört, hätte diese Provision als Teil der Gesamthöhe der Provisionen ausgewiesen werden müssen.

6. Die Sensitivitätsanalysen verharmlosen die Risiken


Zum einen werden in den Sensitivitätsanalysen bei den Pooleinnahmen nur negative Abweichungen von 15% dargestellt. Zum anderen stellt der Prospekt auf Seite 25 jedoch selbst Folgendes fest: „In den vergangenen Jahren war die Entwicklung der Charterraten von starken Schwankungen gekennzeichnet. Dabei erreichten die Ratenniveaus teilweise bis zu 200% früherer Höchststände und gaben im Durchschnitt des Gesamtmarktes zwischen Juni 2005 und Februar 2006 wieder um 42% nach.“ Zwischen diesen beiden Angaben ist ein klarer Widerspruch festzustellen.

7. Die Charterraten wurden optimistisch prognostiziert und kalkuliert

Die prognostizierte und kalkulierte Charterrate für die MS “Flensburg” AG kann bei Heranziehung der bislang abgeschlossenen Charterverträge der Schwesterschiffe nicht als „vorsichtig“ bezeichnet werden.

8. Die erfolgte Querfinanzierung wurde nicht vollständig ausgewiesen

Beide Schiffsgesellschaften haben mit ihren Schwesterschiffen Bauzeitzinsen-Ausgleichsverträge abgeschlossen, die MS „FRISIA INN“ hat zusätzlich einen Baupreis-Ausgleichsvertrag mit den Schwesterschiffen abgeschlossen. Hier hätte die Hartmann-Reederei darüber aufklären müssen, ob und in welcher Höhe diese
Querfinanzierung zu Lasten der Gesellschaften geht, oder ob diese davon profitieren.

Folgen

Im Ergebnis kann vom Vorliegen von Prospektfehlern ausgegangen werden. Den Anlegern stünden demnach gegenüber den Prospektverantwortlichen des Schiffsfonds Hartmann MS „FLENSBURG“ MS „FRISIA INN“ Prospekthaftungsansprüche zu.

Entsprechende Vorbereitungen für Sammelklagen werden derzeit in der Kanzlei Reime getroffen.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Gern können Sie aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger nutzen.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück