Seit 15.12.2022 ist die Genossenschaft insolvent und Anrufe und Briefe sind zwecklos. Weder hebt dort jemand den Hörer ab, noch zahlt jemand auf Zuruf das Geld zurück noch ergeben Kündigungen irgendeinen Sinn. Einzig und allein der Insolvenzverwalter Dr. Ampferl, unterstützt durch seinen Gläubigerausschuss, hat das Wort und wird die Zahler anschreiben.
1. Was ist bislang geschehen?
Die Vorstände der WSW sitzen seit dem Frühjahr in Untersuchungshaft und die Konten der WSW wurden endgültig im August 2022 so gesperrt, dass keinerlei Zahlungen mehr von Geschädigten eingehen konnten. Am 15.12.2022 eröffnete das Insolvenzgericht Weiden das Insolvenzverfahren. Am 10.01.2023 wurde der Verwalter und sein vierköpfiger Gläubigerausschuss bestätigt. Rechtsanwalt Reime gehört dazu.
2. Der Beschluss des Amtsgerichtes Weiden auszugsweise:
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Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechts streits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt
auf Dienstag, 10.01.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 140, 1. Stock, Ledererstr. 9, 92637 Weiden
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3. Gläubigerausschuss
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Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Herr Hans-Uwe Pauckstadt Narzissenweg 2, 92637 Weiden i.d. OPf.
DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. Oranienbaumer Straße 1, 06842 Dessau vertreten durch Vorstand Rolf Gräser
Bundesagentur für Arbeit Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg vertreten durch Vertreterin Susanne Möller
Jens Reime Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
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Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Verfahrenshomepage des Insolvenzverwalters:
4. Wie werden meine Interessen als Gläubiger im Insolvenzverfahren vertreten? Was ist der Gläubigerausschuss und welche Aufgaben hat er?
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In größeren Insolvenzverfahren wird regelmäßig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll letztlich als Willensbildungsorgan der Gläubigergesamtheit dienen und deren Einfluss auf und Beteiligung an verfahrenswesentlichen Entscheidungen sicherstellen. Insbesondere hat der Gläubigerausschuss die Aufgabe, den Insolvenzverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu unterstützen und zu überwachen.
Der Ausschuss ist verpflichtet, im Interesse der Gläubigergesamtheit zu agieren. Die Besetzung erfolgt nach einem Repräsentationsschema, das eine Beteiligung der maßgeblichen Gläubigergruppen vorsieht sowie aus sachlichen Gründen auch eine Beteiligung von Personen zulässt, die selbst keine Gläubiger sind, § 67 InsO.
Vorliegend wurde durch das Insolvenzgericht mit Verfahrenseröffnung ein Gläubigerausschuss eingesetzt, der wie folgt besetzt ist:
Bundesagentur für Arbeit
Als Gläubigerin mit der höchsten Einzelforderung kommt vorliegend aufgrund der bestehenden Lohnrückstände, die teilweise dem Insolvenzgeldschutz unterfallen, die Bundesagentur für Arbeit in Betracht. Diese verfügt zudem über weitreichende Erfahrungen bei der Mitwirkung in Gläubigerausschüssen.
Herr Rechtsanwalt Jens Reime vertritt zahlreiche Personen, die als (vermeintliche) Mitglieder Zahlungen an die WSW WohnSachWerte eG geleistet haben. Durch ihn wurden auch die ersten Insolvenzanträge gegen die Genossenschaft gestellt. Rechtsanwalt Reime ist zudem bereits in einem anderen Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Wohnbaugenossenschaft als Gläubigerausschussmitglied bestellt und verfügt daher über entsprechende Erfahrung.
Herr Hans-Uwe Pauckstadt
Die Insolvenzordnung sieht vor, dass dem Gläubigerausschuss auch ein Vertreter der Arbeitnehmer der insolventen Genossenschaft angehören soll. Neben einer Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen ermöglicht dies bei Gläubigerausschusssitzungen Rückfragen zu internen Unternehmensabläufen.
DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.
Ein maßgeblicher Teil des Insolvenzverfahrens wird in der Aufarbeitung der Geschäftsführung durch den Vorstand der Genossenschaft sowie dessen Kontrolle durch den bestellten Aufsichtsrat bestehen. Im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche ist zu ermitteln, inwieweit die Organe ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Dies erfordert besondere Sachkunde, weshalb der für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband als weiteres Mitglied bestellt wurde.
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5. Jetzt Forderungen durch uns anmelden lassen bis 10.03.2023
Bis 10.03.2023 müssen Forderungen
von den richtigen Personen,
mit der richtigen Begründung,
in der richtigen Höhe und dem
richtigen Formular
angemeldet werden.
6. Was passiert danach?
Geld gibt es erst dann zurück, wenn alles richtig gemacht wurde
und
der Verwalter die Forderung zur Insolvenztabelle bestätigt. Gläubiger mit bestrittenen Forderungen gehen leer aus.
Das Verfahren dauert wahrscheinlich 3 bis 5 Jahre bevor es Geld gibt.
7. Was passiert wenn man selbst anmeldet und Fehler macht?
Es kann durchaus sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich irren und doch keine Gläubiger sind sondern Schuldner und später in Haftung genommen werden. Genauereres steht in den Annahme- und Beitrittserklärungen, sofern vorhanden.
8. Anwalt beauftragen?
Anwalt ja, aber nicht jeden: Wenn Sie sich mit den Rechtsfragen & Risiken die nächsten 5 Jahre nicht herumärgern wollen, sollten Sie uns beauftragen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung in diesen genossenschaftlichen Kriminalinsolvenzverfahren. Zudem wissen wir als Gläubigerausschussmitglied am ehesten, worauf es ankommt.
Wir melden für Sie an, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und beraten Sie alle Jahre. So stellen wir fairerweise sicher, dass Kosten&Risiken ausbalanciert sind.
Gern arbeiten wir auch erfolgsorientiert. Solange es kein Geld gibt, müssen Sie uns nicht bezahlen. Näheres erfahren Sie in der Anlage zum Beitrag.
Erst unser Dokument downloaden und dann alle weiteren Schritte dort ablesen.
Für Besonderheiten können Sie hier gern kostenfrei anrufen: 0800 77 42 667