Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, ehemals GenoBau Zielkauf, insolvent – Insolvenzverwalterin will Geld!

Die Genossen der seit 2020 insolventen Wohnbaugenossenschaft mandatieren Fachanwalt Reime mit der Forderungsabwehr gegen die Insolvenzverwalterin Breiter.

Was war geschehen?

Genossen der insolventen Vivono Wohnungsgenossenschaft e. G. haben derzeit einen erheblichen Beratungsbedarf, da sie von dem Insolvenzverwalter auf Zahlung von ausstehenden Raten in Anspruch genommen werden. Sie wollen wissen, ob sie diese Zahlung leisten müssen, wie vor den Zivilgerichten die Erfolgsaussichten sind oder ob es noch andere Lösungen gibt. Die u. a. von Herrn Sven Meier als Vorstand geführte Genossenschaft hatte mehrere Formen der Mitgliedschaft im Angebot. Es gab reguläre Mitglieder, welche über ein Stimmrecht verfügten und an dem speziellen Erwerbskonzept für ein Eigenheim teilnehmen konnten. Außerdem gab es sogenannte investierende Mitglieder, welche eine Einlage mit zeitlich begrenzter Dauer vornahmen und dafür eine jährliche Dividende beanspruchen konnten.

Was macht die Insolvenzverwalterin geltend?

Die Vivono Wohnungsgenossenschaft e. G. ist seit 2020 insolvent. Die Anleger werden nun von Insolvenzverwalterin auf ausstehende Genossenschaftsbeiträge in Anspruch genommen.

Wem es vor der Eröffnung der Insolvenz noch gelungen ist, aus der Genossenschaft auszuscheiden, konnte sein Auseinandersetzungsguthaben zur Insolvenztabelle anmelden und braucht keine ausstehenden Raten mehr einzuzahlen. Alle andere Ratenzahler, die nicht mehr rechtzeitig vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus der Genossenschaft ausgeschieden sind, werden nun von der Insolvenzverwalterin auf Zahlung aller restlichen Raten bis zur Beitrittssumme in Anspruch genommen.

Die Reaktion der Vivono erinnert manche an eine andere Genossenschaft namens Geno Wohnbaugenossenschaft eG (vormals Genotec). Es gibt neben der ähnlichen Praxis des Umgangs mit ausgeschiedenen Mitgliedern auch persönliche Verbindungen zwischen Geno und Vivono: Die jeweiligen Vorstände, Herr Jens Meier bei der Geno und Herr Sven Meier bei der Vivono, sind Brüder. Ein dritter Bruder, Herr Lars Meier, war für beide Unternehmen im Vertrieb tätig.

Die Mitglieder müssen nun befürchten, noch mehr Geld zu verlieren.

Daher ist die Rechtslage nun zu klären und es gibt gute Gründe, diesen Forderungen entgegenzutreten!

Forderungen kann man entweder bezahlen oder auch nicht. Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen ist aufgrund ihres Berufsstandes und ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten leider nicht möglich, die Forderungen gegen ihre Mandanten bzw. Genossen „wegzuzaubern“ bzw. damit zu werben, dass man dies angeblich könne. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, das Frau Kollegin Breiter(Insolvenzverwalterin) gegen nicht zahlende Genossen bzw. Genossen, welche ihr Schreiben nicht ernst nehmen, Klagen einreicht. 

Wer keine finanziellen Mittel hat, sollte dies daher unverzüglich selbst gegenüber der Insolvenzverwalterin anzeigen und nicht glauben, dass es schon nicht so schlimm werden wird.....

Alle anderen Genossen sollten juristisch gut beraten sein um diesen Prozess gegen sich selbst gewinnen zu können. Genossenschaftsrecht ist nicht alltäglich. Man kann auch versuchen, sich zuvor kostengünstig vergleichweise zu einigen, was unserer Kanzlei schon mehrfach in diesen Fällen gelungen ist.

Rechtlich gesehen ist völlig irrelevant,

ob man von diesem Haftungsrisiko wusste oder auch nicht,

ob man richtige beraten worden ist oder auch nicht

und ob man eine Gegenleistung für sein Geld bislang bekommen hat oder auch nicht. Es geht um was ganz Anderes:  

Es ist zu prüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach besteht und ob Einwendungen und/oder Einreden erhoben werden können. Gleichzeitig sollte insbesondere auch die Geltendmachung von Gestaltungsrechten (Anfechtung, Widerruf Kündigung etc.) wohl überlegt sein.

TIPP!

Bei allem Ärger über gegebenenfalls falsche bzw. unvollständige Beratung bei Erklärung des Beitritts sollte daher anhand des konkreten Einzelfalls nüchtern abgewogen werden, welches der für das Mitglied günstigste Weg ist, mit der Forderung der Insolvenzverwalterin umzugehen. Keinesfalls sollten vorschnell Erklärungen abgegeben werden - die Insolvenzverwalterin ist nicht die Beraterin der Genossen!

Insolvenz vorhersehbar 2018?

In der Bilanz der Vivono zum 31.12.2018 ist schon Folgendes festgehalten:

Gewinn und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung enthalten, die einem üblichen Geschäftsanfall entgegenstehen:

Abschreibungen auf Forderungen

gegenüber verbunden Unternehmen 23.143,51 EUR (Wertberichtigung Forderung)

Verluste aus Wertminderungen

zu sonstigen Forderungen 92.768,55 EUR (Wertberichtigung Forderung)  Aufwendungen aus der Verlustübernahme (gem. Ergebnisabführungsvertrag) 347.180,12 EUR (Verlustübernahme der GenoBau GmbH)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die GenoBau GmbH, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Genossenschaft, ist formal überschuldet. Die Genossenschaft hat sich mit der Abgabe einer Patronatserklärung vom 09.01.2013 verpflichtet, die Gesellschaft finanziell stets so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bis zur Höhe von 500.000 EUR, befristet bis zum 31.12.2020, nachkommen kann.

Am 12.05.2015 hat die Genossenschaft mit der selbiger Gesellschaft, der GenoBau GmbH, einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag trat zum 01.01.2015 auf unbestimmte Zeit in Kraft. Eine Kündigung des Vertrages kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen, erstmals zum 31.12.2019.

Der Ergebnisabführungsvertrag sieht die Abführung der Gewinne und Übernahme eventueller Verluste der GenoBau GmbH mit der Genossenschaft vor. Allerdings sind bis zum Ausgleich der vorgetragenen Verluste bei der GenoBau GmbH keine Gewinne an die Genossenschaft abzuführen.

Mitgliederbewegung der Genossenschaft

Der Mitgliederbestand von 800 aktiven Mitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahres hat sich um 66 Mitglieder auf 734 aktive Mitglieder zum Ende des Geschäftsjahres vermindert. Es trat ein neues Mitglied der Genossenschaft bei. Im Berichtszeitraum haben 76 Mitglieder ihre Mitgliedschaft gekündigt. Mit Ablauf des 31.12.2018 scheiden 84 Mitglieder aus der Genossenschaft aus. Die eingezahlten Geschäftsguthaben der aktiven Mitglieder haben sich um 949.592,42 EUR auf 1.705.847,15 EUR vermindert (2017: 2.655.439,57 EUR). Das eingezahlte Geschäftsguthaben der verbleibenden einschließlich der im Berichtszeitraum ausgesprochenen gekündigten Mitglieder beträgt 1.407.835,74 EUR (2017: 2.497.327,67 EUR). Bei den im laufenden Geschäftsjahr ausgeschiedenen 67 Mitgliedern ist ein Sonderausweis im Eigenkapital der Genossenschaft als rückzahlbares Geschäftsguthaben in einem Umfang von 73.050,61 EUR ausgewiesen, solange das Mindestkapital nicht erreicht wird.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Vivono – Anleger in Deutschland schon seit Mitte letzten es Jahres und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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