Leistungsbilanz der Fidura-Fonds: Jahresabschlüsse offenbaren Zahlen und Fakten
Die Verwaltung des Fonds obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin IWF Fondsconsult GmbH mit Sitz in Grünwald (bei München). Mit Bescheid vom 21. Januar 2015 erfolgte die Registrierung der IWF Fondsconsult GmbH als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) gemäß § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 5 Kapitalanlagegesetzbuch („KAGB“) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Mit Bescheid vom 03. Juli 2015 agiert gemäß § 87 i.V.m. § 69 Abs. 1 Satz 1 Kapitalanlage-gesetzbuch ("KAGB") die BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg als Verwahrstelle für den Fonds. Anleger sind an den Fondsgesellschaften direkt als Kommanditist oder mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin beteiligt. Aus dieser unternehmerischen Beteiligung erwachsen für die Anleger Rechte (insb. Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte) und Pflichten (insb. Einzahlung der Einlage, Haftung). Die Anleger sind am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft beteiligt.
Die Höhe der Beteiligung hängt von ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine Pflicht der Anbieterin des Fonds, FIDURA Capital Consult GmbH, oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Fonds, IWF Fondsconsult GmbH, die Beteiligung zurückzunehmen, besteht nicht. Eine ordentliche Kündigung durch Anleger (Direktkommanditisten oder Treugeber) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anleger hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Zum FIDURA Rendite Sicherheit Plus Ethik 3 GmbH & Co. KG wurden zum 31.12.2017 folgende Fakten veröffentlicht:
Die FIDURA Rendite Sicherheit Plus Ethik 3 GmbH & Co. KG konnte zwischen April 2010 und Dezember 2012 insgesamt 1.169 Kommanditanteile des Fonds an Privatanleger im Wert von 31.759.424,26 EUR („gezeichnetes Nominalkapital“) ausgeben. Somit wurde das Platzierungsziel von 30.000.000,00 EUR („Zielkapital“) leicht übertroffen. Die Mindestzeichnungssumme je Anleger belief sich auf 19.500,00 EUR und konnte im Rahmen einer Einmalzahlung von mindestens 1.500,00 EUR bei Vertragsschluss und entsprechenden Ratenzahlungen mit einer Beitragszeit von 0 bis 180 Monaten erbracht werden. Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2031 und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der IWF Fondsconsult GmbH maximal zweimal angemessen verlängert werden.
Zum FIDURA Rendite Sicherheit Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG wurden zum 31.12.2017 folgende Fakten veröffentlicht:
Die FIDURA Rendite Plus Ethik Fonds GmbH & Co. KG konnte zwischen Juli 2005 und März 2010 insgesamt 1.685 Kommanditanteile des Fonds an Privatanleger im Wert von 49.410.390,46 EUR („gezeichnetes Nominalkapital“) ausgeben. Somit wurde das Platzierungsziel von 50.000.000,00 EUR („Zielkapital“) nahezu voll erreicht. Die Mindestzeichnungssumme je Anleger belief sich auf 19.500,00 EUR und konnte im Rahmen einer Einmalzahlung von mindestens 1.500,00 EUR bei Vertragsschluss und entsprechenden Ratenzahlungen mit einer Beitragszeit von 0 bis 180 Monaten erbracht werden. Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027 und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der IWF Fondsconsult GmbH (KVG des Fonds und zugleich dessen geschäftsführende Kommanditistin) maximal zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Zum FIDURA Rendite Sicherheit Plus Ethik 4 GmbH & Co. KG wurden zum 31.12.2017 folgende Fakten veröffentlicht:
Die FIDURA Rendite Sicherheit Plus Ethik 4 GmbH & Co. KG konnte zwischen Oktober 2012 und Juli 2014 insgesamt 31 Kommanditanteile des Fonds an Privatanleger im Wert von 724.238,60 EUR („gezeichnetes Nominalkapital“) ausgeben. Die Mindestzeichnungssumme je Anleger belief sich auf 19.500,00 EUR und konnte im Rahmen einer Einmalzahlung von mindestens 1.500,00 EUR bei Vertragsschluss und entsprechenden Ratenzahlungen mit einer Beitragszeit von 0 bis 180 Monaten erbracht werden. Der Ausgabeaufschlag (Agio) beträgt 5 % des gezeichneten Kommanditkapitals. Es stand der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Die Fondsgesellschaft wurde auf bestimmte Zeit geschlossen und dauert entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bis zum 31.12.2034. Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert). Die geschäftsführende Kommanditistin ist vor Ablauf der Grundlaufzeit des Fonds zweimal nacheinander berechtigt, mit Zustimmung der Gesellschafter durch Beschluss mit einer 75 %gen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen, die Dauer um jeweils zwei Jahre zu verlängern, z.B. falls die Marktverhältnisse nicht geeignet sind, um existierende Beteiligungen wirtschaftlich sinnvoll zu veräußern.
Zum FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG wurden zum 31.12.2017 folgende Fakten veröffentlicht:
Die FIDURA Vermögensbildungs- und Absicherungsfonds GmbH & Co. KG konnte zwischen Januar 2004 und Dezember 2006 insgesamt 1.059 Kommanditanteile des Fonds an Privatanleger im Wert von 26.878.592,75 EUR („gezeichnetes Nominalkapital“) ausgeben. Das bis zur Schließung des Fonds angestrebte Nominalkapital des Fonds („Zielkapital“) betrug 100.000.000,00 EUR. Die Mindestzeichnungssumme je Anleger belief sich auf 19.500,00 EUR und konnte im Rahmen einer Einmalzahlung von mindestens 1.500,00 EUR bei Vertragsschluss und entsprechenden Ratenzahlungen mit einer Beitragszeit von 0 bis 180 Monaten erbracht werden. Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025 und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der IWF Fondsconsult GmbH (KVG des Fonds und zugleich dessen geschäftsführende Kommanditistin) maximal zweimal um je ein Jahr verlängert werden.