Auf dem Portal diebeweretung.de wurden heute als erstes wichtige Fragen für die Anleger dazu gestellt:

  • Es handelt sich (auch) um Anleihen weshalb das Thema der gemeinsamen Gläubigervertreter aufkommen wird. Macht das Sinn und wer profitiert davon?
  • Warum wurde welcher vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt, wer hat dabei wie im Hintergrund agiert mit welchem Zweck? Wurde vielleicht schon vorher eine Schutzschrift beim Insolvenzgericht hinterlegt und warum?
  • Soll es einen (vorläufigen oder endgültigen) Gläubigerausschuss geben, wer sollen die Mitglieder sein und warum? War hier etwas abgekartet?
  • Außerdem handelt es sich um eine Kriminalinsolvenz. Was bedeutet das für das gesteigerte Klärungsbedürfnis der Anleger, auf wen wird sich der Unmut fokussieren, wann müssen welche Forderungsanmeldungen erfolgen?
  • Wie stellt sich die Gläubigerschaft bei der ersten Gläubigerversammlung auf und wird der Verwalter, der in seinem Amt bestätigt werden will, beibehalten oder abgewählt?
  • Welche (gemeinsamen) Gläubigervertreter werden sich bewerben und ggfls. gewählt werden, so dass nur noch diese gewisse Rechtshandlungen für die Gläubiger vornehmen können, so dass diese insoweit angeschnitten sind?
  • Was ergibt sich in Bezug auf die konkreten Handlungen und mögliche Haftung der Tippgeber?
  • Wie steht es um die Quotenerwartung in den generellen Ablauf des Insolvenzverfahrens, wer ist Insolvenzgläubiger mit welcher Forderung, wer ist Eigentümer welcher Lichtanlagen?
  • Wurde ein Schneeballsystem betrieben und, falls ja, drohen daraus Anfechtungen von Scheingewinnen oder Provision? Wird der Verwalter hier erst nach der ersten Gläubigerversammlung transparent sein?

Später berichtet auch das Handelsblatt:

In einer Mail an seine Mitstreiter verkündet Alexander Hahn von der Deutschen Lichtmiete das AUS !

Das ist ein schwarzer Tag für die Deutsche Lichtmiete AG,

Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH und die

Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH.

Wortwörtlich heist es u.a.:

Das neue Jahr beginnt für die Mitarbeiter der Deutschen Lichtmiete mit einem Schock. Der Leuchtspezialist aus Oldenburg sei zahlungsunfähig und habe am 30. Dezember Insolvenz angemeldet, heißt es in einem Schreiben des Vorstands Alexander Hahn an die Mitarbeiter, das dem Handelsblatt vorliegt. Betroffen sind demnach auch die Tochterfirmen für Produktion und Vermietung.

Unter der Betreffzeile „Ein schwarzer Tag“ schreibt Hahn, die Staatsanwaltschaft habe am 8. Dezember alle Konten der Gruppe gesperrt. „Wir sind daher leider handlungsunfähig und auch zahlungsunfähig.“

 

Um was geht es ?

140 Millionen Euro durch 4 Energie Effizienz Anleihen wurden von 2018 bis 2021 eingesammelt.  Dabei geht es um Teilschuldverschreibungen konzipiert als festverzinsliche Wertpapiere in global verbriefter Form (Inhaberteilschuldverschreibung) ohne Nachrangklauseln. Im Einzelnen geht es um Folgendes:

1. Das öffentliche Angebot von 10.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2G9JL5) im Gesamtnennbetrag von 10 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.01.2018 bei Endfälligkeit 2022. Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

2. Das öffentliche Angebot von 30.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE00A2NB9P4)  im Gesamtnennbetrag von 30 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.12.2018 bei Endfälligkeit 2023.  Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,75%.

3. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A2TSCP0) im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.09.2019 bei Endfälligkeit 2025.  Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%.

4. Das öffentliche Angebot von 50.000 Inhaberschuldverschreibungen (ISIN DE000A3H2UH3)  im Gesamtnennbetrag von 50 Mio. Euro platziert (Vollplatzierung). Emissionsdatum 1.02.2021 bei Endfälligkeit 2027.  Der Zinssatz beträgt pro Jahr 5,25%.

 

Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen und Vermögensarreste - Was war geschehen ?

In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 9.12.2021 heist es:

Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges +++

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.

Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt.

 

Was wurde aus dem Geld der Anleihegläubiger ?

Die erste und kleinste Anleihe von Anfang 2018 wurde noch von der Deutschen Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft emittiert. Alle anderen zu einem Gesamtvolumen von € 130 Millionen Euro von der Deutsche Lichtmiete AG.  Empfänger der Anlegergelder in Form von Darlehen war lt. Wertpapierprospekten die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH. Für deren Bilanzen verantwortlich zeichnete FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.

Dort heist es im letzten veröffentlichten Jahresabschluss von 2019:

Die Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH sowie deren drei Tochtergesellschaften wurden als Zweckgesellschaften gegründet, um das zu vermietende Vermögen in Form von Deutsche Lichtmiete LED-Leuchten anzuschaffen und im Anlagevermögen „on balance“ zu bilanzieren. Die Tochtergesellschaften, die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, die Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH haben das LED-Leuchtenvermögen über sogenannte Direktinvestments refinanziert. Diese Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz sind prospektpflichtig und unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

 

Wer haftet den Anlegern?

Vertriebsgesellschaften

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

persönlich Verantwortliche

Wie bei Wirecard oder auch bei Containeranbieter P&R wurden zahlreiche Klagen gegen die Wirtschaftsprüfer eingereicht. Auch bei der Lichtmiete müssen sich die Wirtschaftsprüfer massiven Fragen stellen. Das OLG München hat im Falle von Wirecard den Weg freigemacht für eine Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber den Anlegern, weil nicht richtig und rechtzeitig geprüft und berichtet wurde.

Übrigens: Es gibt heute noch Vertriebler, die Anleihen der deutschen Lichtmiete verkaufen. Diese haften natürlich in jedem Falle!

 

Erfolgsaussichten? Ruhe bewahren !

Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass die Anleger 100% zurückbekommen. Nicht jeder Fall ist jedoch für eine Klage geeignet. Für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit bedarf es nicht zwingend einer strafrechtlichen Verurteilung.  Haftungs- und Regressansprüche durchzusetzen macht Sinn, wo D&O bzw. Vermögensschadenversicherungen die Schäden abdecken können.  Konkret geht es um die Versicherungen der Verantwortlichen, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Vertriebsgesellschaften.

 

Schnell Geld zurückverlangen und Vermögen sichern? Da waren andere für sie schon schneller!

Vater Staat in Persona der Staatsanwaltschaft hat schon Vermögensgegenstände arrestiert für Geschädigte wie sie. Wie Anleger hiervon profitieren, sagen wir ihnen dann, wenn sie uns mandatiert haben.  

Auszugsweise zur Eintragung im Grundbuch zum Produktionsgebäude, was Journalist Loipfinger von investmentcheck.de ermittelte:

Im Wege der Vollziehung des Vermögensarrestes gemäß § 111f Abs. 2 StPO aufgrund des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 02.12.2021 (NZS 11B AR 100359/21) eingetragen am 17.12.2021.

Zusätzlich gibt es in Abteilung II des Grundbuchs noch ein Veräußerungsverbot und einen Hinweis in Abteilung III:

Gepfändet mit den Zinsen seit dem 17.12.2021 für das Land Niedersachsen (Justizfiskus) wegen einer Forderung bis zur Höhe von 10.000.000,00 EUR. Unter Bezugnahme auf den Pfändungsanordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg (11B AR 100359/21) vom 03.12.2021 eingetragen am 17.12.2021.“

 

Interessengemeinschaft ?

Jeder Anleihegläubiger der uns das Mandat erteilt, profitiert nicht nur von der Interessenbündelung sondern auch vom Informationsaustausch über unsere Kanzlei bezüglich der Erfolgsaussichten.

 

Welche Kosten zahle ich an die Kanzlei Reime?

Für ein erstes orientierendes Gespräch zahlen sie nichts. Sie entscheiden d a n a c h, ob sie uns zunächst nur ein Beratungsmandat für € 99 oder ein weiterführendes Mandat mit höheren Kosten erteilen. Fragen zu diesem Angebot sind ebenso kostenlos.

 

Was wir von ihnen an Dokumentenkopien brauchen

Zeichnungsschein/e für Schuldverschreibung/en, Daten ihrer Rechtsschutzversicherung sowie den hier verlinkten Fragebogen für Kapitalanleger. Diesen bitte herunterladen und ausdrucken.

Wir vertreten bereits ein Vielzahl von Geschädigten und werden angemessen reagieren. Rufen Sie uns einfach kostenfrei an  

unter 0800 77 42 667

wir erklären Ihnen alles. 

TIP: Lassen Sie sich n i c h t von ihrer Rechtsschutzversicherung (schon wieder) in die Irre führen. Sie haben freie Anwaltswahl!

 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Anleger in Deutschland schon seit Mai dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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