BONUS.GOLD GmbH: Was Anleger jetzt wissen müssen

1.      Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?  

a)     Keine Telefonate, kein Mail oder Faxverkehr – niemand mehr erreichbar. Im Internet ist die Nachricht zu finden, dass die Firma dauerhaft geschlossen sei. Besorgte Anleger versuchen vergeblich an ihr Geld zu kommen. Die rund 500 Vermittler müssen sich fragen lassen,  wo das Kundengold geblieben ist nachdem sie ihnen  absolut sichere und rentable Goldkäufe vortäuschten ohne je testierte Bilanzen gelesen zu haben.  

b)     Die Gesellschaft wurde 2017 gegründet und seit 17.09.2020 fungiert ein als Firmenbestatter bekannte Person als Geschäftsführer der Bonus.Gold GmbH.  

c)     Parallelen: Der Fall ähnelt dem PIM – GOLD – Skandal, wobei die gleichen Vertriebsdirektoren wieder auftauchen. Wegen des Verdachtes auf "gewerbsmäßigen Betrug" hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anfang September 2019 den Firmensitz von PIM Gold in Heusenstamm bei Frankfurt durchsucht, weil man ein Schneeballsystem bei PIM vermutete.  Auch bei Bonus.Gold soll es einen Mehrwertkreislauf gegeben haben und sollte vom Altgoldhandel profitiert werden.  Auch hier erwarb der Kunde – wie beim Bonusgoldkaufvertrag der PIM – Anlagegold. Er überließ dieses Anlagegold der BONUS.GOLD GmbH und sollte hierfür täglich eine Bonusgoldzubuchung auf seinen Goldbestand in Höhe von 0,049% erhalten. Das Produkt sollte sich durch eine bessere Transparenz unterscheiden.  Unterm Strich war das gegenteil der Fall und haben die geschlossenen Verträge Kapitalanlagen geähnelt.      

d)     Intransparenz: Tatsächlich wurde die letzte Bilanz von 2017 erst Anfang 2019 veröffentlich. Der Wirtschaftsprüfer notierte:

Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt. Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.    

Aus unserer Sicht ist dies auch deswegen bemerkenswert, weil mit keiner Silbe Kaufbelege über diese Goldmenge erwähnt wurden.   Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 hätte spätestens zum 31.12.2019 veröffentlicht werden müssen. Das offensichtlich keine Wirtschaftsprüfer beauftragen werden konnten, die Jahresabschlüsse zu prüfen und zu testieren, ist verdächtig.    

Im Juli 2019 berichtete das Handelsblatt erstmals darüber, dass ein Wirtschaftsprüfer die Existenz von mehr als 90 Prozent des Kundengoldes für das Geschäftsjahr 2017 als „nicht hinreichend nachgewiesen“ einstufte. Später erklärte
Ex-Firmenchef Atakan Kaynar mehrfach gegenüber dem Handelsblatt, fehlende Bilanzen nachliefern zu wollen – was er dann jedoch nicht tat. Demnach dürfte es sich insgesamt um Gold im Wert um mehr als 15  Millionen Euro handeln.

   

2.      Was können Anleger tun?  

Guter Rat muss jetzt nicht teuer sein: Wichtig ist es Dokumente, Notizen und Feststellungen zu sichern und Rechtsschutzversicherungen prüfen zu lassen.

Derzeit gibt es keine ultimative Universallösung. Da eine internationale Rechtsdurchsetzung für einzelne Anleger schwierig sein dürfte, werden wir diese zu einer Interessengemeinschaft bündeln.  

Natürlich muss für jeden Einzelfall geprüft werden, ob auch ersatzweise Schadensersatzansprüche wegen des offensichtlich unplausiblen Anlagekonstrukts geltend gemacht werden können.  Gerade weil der Vertrieb hier sehr eng mit den Initiatoren kooperierte, gehen wir von erfolgreichen Vermittler -  Regressprozessen unserer Mandanten aus.  

Gerade der zurückliegende PIM-Gold-Skandal hätte jeden Vermittler hellhörig werden lassen müssen. Wir gehen hier zudem von Garanten- bzw. Warnpflichten der Vermittler gegenüber den Kunden aus, dass keine testierten aktuellen Bilanzen vorliegen.     Sollte es zur Insolvenz kommen, müssen natürlich auch die Sicherungs- und Absonderungsrechte beachtet werden.    

                                                                                 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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