ADCADA – Anlegerdesaster: Insolvenzen, Gläubigerausschuss, gemeinsamer Vertreter

Hunderte Anleger wählen und bestätigen Gläubigerausschuss und gemeinsamen Vertreter:

Die insolvente Adcada GmbH war die Holdinggesellschaft und Geldeinsammelstelle für die Anlegegelder aus dem In- und Ausland. Für dieses Insolvenzverfahren wurde ein Gläubigerausschuss gebildet und ein gemeinsamer Vertreter für die Inhaberschuldverschreibungen gewählt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reime ist sowohl Mitglied im Gläubigerausschuss als auch gemeinsamer Vertreter für bestimmte Serien von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz. Damit wurden Mandate für mehrere hundert Anleger übernommen. Für diese Anleger ist sichergestellt, dass die formalen Hürden im Insolvenzverfahren sicher genommen werden. Bei der richtigen Gesellschaft in der richtigen Höhe mit den richtigen Dokumenten anzumelden ist für die Anleger allein ohne anwaltliche Unterstützung kaum zu bewältigen. Doppel-, Falsch- und Zuviel- oder Zuweniganmeldungen dominieren das Geschehen. Gleichzeitig können wir auf ein umfangreiches Netzwerk an Kooperationspartner zurückgreifen, welches sicherstellt, dass die Anleger auch in den Schadensersatzprozessen optimal vertreten werden.

Who is who? Wer berät wen?

  1. Wer vertritt die Anleger Die Anleger werden vertreten und beraten von ihren Anwälten und/oder den gemeinsamen Vertretern.
  2. Wer ist Herr Rechtsanwalt Brinkmann? Er war vor den Insolvenzen bestellter Abwickler/Liquidator im Auftrag der BaFin. Kollege Brinkmann vertritt keine Anleger sondern die Interessen der BaFin und wird auch von dort bezahlt. Gleichzeitig unterstützt er den Konkursverwalter der Liechtensteiner Adcada - Gesellschaften.
  3. Wer ist Herr Rechtsanwalt Struth? Er ist der Konkursverwalter der drei Liechtensteiner Adcada - Gesellschaften
  4. Wer ist Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Schulze Er ist Insolvenzverwalter der deutschen Adcada-Anlagegesellschaften mit Ausnahme der ADCADA.Healthcare GmbH.
  5. Wer ist Frau Rechtsanwältin Hoge-Peters? Sie ist die Insolvenzverwalterin der ADCADA.Healthcare GmbH. Als erst Adcada – Insolvenzverwalterin hat sie eine Beschlagnahme auf dem Adcada – Gelände in Bentwisch durchgeführt.  

I.     Aktuell gibt seit 10.12.2020 diese eröffneten Insolvenzverfahren der ADCADA - Unternehmensgruppe am Amtsgericht Rostock:

  1. ADCADA.Healthcare GmbH 62 IN 392/20
  2. adcada.capital GmbH, 61a IN 373/2
  3. adcada.fashion GmbH, 60 IN 374/20
  4. adcada.finance GmbH, 62 IN 372/20 
  5. adcada.immo GmbH, 62 IN 371/20
  6. adcada.marketing GmbH & Co. KG 60 IN 370/20
  7. adcada.shop GmbH & Co.KG 60 IN 369/20 
  8. adcada GmbH, 60 IN 352/20
  9. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG, 62 IN 367/20
  10. outlet.fashion GmbH & Co. KG, 61a IN 368/20

Für alle gilt: Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 

II.   Beim Fürstlichen Landgericht in Ruggell/Lichtenstein gibt es es seit 10.12.2020 folgende ADCADA - Insolvenzen:

  1. ADCADA Immobilien AG PCC, FL-0002.605.851-4
  2. ADCADA International AG, FL-0002.600.350-5
  3. ADCADA Investments AG PCC, FL-0002.600.340-0

III.      Nach vielen Gesprächen und Sichtungen von Zeichnungsscheinen der Anleger, können wir zur Hilfestellung bei dürftiger Dokumentenlage nachstehende Zuordnungen von Gesellschaften und IBAN´s für die Geldüberweisungen vornehmen. Fast alle Geldüberweisungen, egal ob für deutsche oder lichtensteinische Gesellschaften, gingen auf Konten der Ostseesparkasse Rostock:

  1. adcada.capital GmbH                           IBAN  DE04 1305 0000 0201 0690 59
  2. adcada GmbH                                        IBAN  DE81 1305 0000 0201 0672 85  
  3. adcada.shop GmbH & Co. KG             IBAN DE02 1305 0000 0201 0779 22
  4. adcada.immo GmbH                            IBAN DE92 1305 0000 0201 0891 06
  5. FASHION.ZONE GmbH & Co. KG        IBAN DE79 1305 0000 0201 0690 67
  6. adcada.marketing GmbH & Co. KG   IBAN DE24 1305 0000 0201 0779 14
  7. ADCADA Investments AG PCC           IBAN DE24 1305 0000 0201 1053 65 
  8. ADCADA Immobilien AG PCC             IBAN DE80 1305 0000 0201 1032 90
  9. ADCADA International AG PCC          IBAN DE46 1305 0000 0201 1053 57

Für die ADCADA International AG in Lichtenstein wurde auch ein Konto bei der PostFinance AG mit der  IBAN CH29 0900 0000 1511 9866 5 verwendet.  

Dokumente/Kopien für uns: Zeichnungschein Vertragsbedingungen Anleiheurkunde Zinszahlungsplan Rechtsschutzdaten(Name, Nummer)

Maßnahmen - gestaffelt nach Wichtigkeit Frist- und formgerechte Forderungsanmeldungen Beratung & kostenfreie Rechtsschutzanfragen! Wir unterstützen bereits unsere Mandanten bei der Verwertung ihrer Grundschulden.  Nachrangklauseln auf dem Prüfstand: gegenüber den Gesellschaften, welche Nachrangdarlehen annahmen, überprüfen wir die Nachrangklausel.  Selbstverständlich werden auch die maßgeblichen Geschäftsführer - sowohl eingetragene als auch faktische -  als auch Telefonverkäufer in den Focus von Regressansprüchen unserer Mandanten rücken. Unmittelbare Bedeutung werden die Ergebnisse des Strafverfahrens haben. Sowohl die Straf- als auch die Zivilprozessprozessordnung bieten unseren Mandanten hinreichende Möglichkeiten zur Schadenskompensation bzw. Rückgewinnungshilfe. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft etwaiger Strafurteile.  

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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