Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaften 1-3: Jetzt Stimmrecht erteilen

Info´s vom Gläubigerausschussmitglied RA Jens Reime für die Gläubigerversammlung zum 13.07.2022:

Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 63 IN 6/22

Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 60 IN 7/22

Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Az. 65 IN 11/22

Anleger aller drei Gesellschaften bekommen Post. Dabei werden u.a. Anwälte von Kanzleien empfohlen, die aus

guten Gründen bereits in den Gläubigerausschüssen dieser drei Gesellschaften, als auch schon in vielen anderen Ausschüssen seit Wochen mitarbeiten

und denen viele Anleger bereits Mandate erteilt haben.  Es kann daher von Vorteil sein, das Stimmrechtsformular zu benutzen.

Die Vertretung auf der Versammlung ist kostenfrei!

Konkret geht es in den Vollmachtsformularen

die Person des Insolvenzverwalters,

um die Beibehaltung des Gläubigerausschusses bzw. der Wahl weiterer Ausschussmitglieder sowie

um besonders bdeutsame Rechtshandlungen,

die § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens),

§ 162 InsO (Betriebsveräußerung an Interessierte), bezeichneten Angelegenheiten. Die Vollmacht erstreckt sich auf alle Beschlussgegenstände der Gläubigerversammlung(en), insbesondere auf die vorgenannte Auflistung.

Der Bevollmächtigte dürfte von dieser Vollmacht nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen.

Was tut ein Gläubigerausschussmitglied?

Nach § 69 gehört zu den Aufgaben des Gläubigerausschusses den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Er hat sich über den Gang der Geschäfte zu unterrichten sowie die Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und den Geldverkehr und -bestand prüfen zu lassen.

 

Das Wichtigste überhaupt:

Als Gläubigerausschussmitglied vertrete ich nicht nur meine Mandanten sondern die Gläubigerschaft insgesamt im Gläubigerausschuss gegenüber dem Insolvenzverwalter. Oberste Priorität ist es, den Investoren die wirtschaftlichen Vorteile ihrer Investments zu erhalten und alle Möglichkeiten für die Vermarktung vorhandener und intakter Leuchten durchzuspielen.  Eine Verschleuderung ihre Vermögens darf es nicht geben.

Damit sie uns auch verstehen, geben wir uns alle Mühe, das Ergebnis dieser Versammlung als auch das weitere Prozedere bestmöglich zu erklären.

 

Was ist nun zu tun?

Bitte prüfen Sie, welchem Anwalt Sie Ihre Vollmacht erteilen wollen. Im Zweifel rufen Sie einfach kostenfrei bei uns an.  

unter 0800 72 73 463

wir erklären alles.

 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten betroffene Anleger und haben uns zu den Hintergründen  eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.  Wir haben bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile und Lösungen für unsere Mandanten erstritten, welche auch medial bekannt sind.  Wir verfügen daher über die nötige fachliche Expertise, um ihre Problem schon im Vorfeld erkennen zu können.

 

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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