Skapa Invest GmbH: Eröffnung des vorläufiges Insolvenzverfahren

Genossenschaften als Kapitalanlage: Risiken für Anleger

In Zeiten der niedrigen Zinssätze, aber auch der wirtschaftlichen Probleme sind sichere Anlagen ein gefragtes Produkt. Die Genossenschaften haben hier bei den Verbrauchern einen herausragenden Ruf und gelten als vermeintlich sichere Lösung. Doch auch bei Genossenschaften ist durchaus einiges an Vorsicht geboten. Es geht sogar so weit, dass man Genossenschaften als hochriskantes Anlageprodukt einstufen könnte. Woran das liegt, und worin sich seriöse Genossenschaften von unseriösen Angeboten unterscheiden, werden die nächsten Absätze näher aufzeigen.

Definition: Die Genossenschaft

Laut Legaldefinition des § 1 I GenG (Genossenschaftsgesetzes) ist eine Genossenschaft eine nicht geschlossene Vereinigung von Mitgliedern und verfolgt wirtschaftliche, oder gemeinnützige, oder kulturelle Ziele durch gemeinschaftliches Wirtschaften. Die Förderung von gemeinnützigen und kulturellen Zielen wurde durch die Novellierung und Einführung der europäischen Genossenschaft (SCE) ermöglicht. Die Genossenschaft wird gemeinschaftlich durch ihre Mitglieder, oder durch Genossenschaftsorgane geführt. Ihre Mitglieder müssen eine Kapitaleinlage leisten und sind, unabhängig von der Höhe ihrer Einlage, gleichberechtigt im Rahmen der in der Genossenschaftsvereinbarung geschlossenen Einflussmöglichkeiten. In Deutschland hat die Genossenschaft eine lange Tradition und ist vor allem im Bereich der Banken, sowie des Wohnungsbaus sehr beliebt und eine gerne genutzte Form der wirtschaftlichen Verwaltung. Die Gründung der Genossenschaft erfolgt durch Abschluss eines Genossenschaftsvertrages, dem die Gründungsmitglieder zustimmen müssen. Dieser Vertrag kann später nur mit Zustimmung der Mitglieder abgeändert werden. Die Haftung einer Genossenschaft erstreckt sich über den Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, wobei die Mitglieder persönlich nicht haftbar sind. Hier gilt eine Ausnahme für geschäftsführende Mitglieder, die im Rahmen ihrer Geschäftsführung durchaus haftbar sein können. Bekannte Formen der Genossenschaft sind unter anderem:

- Wohnungsbaugenossenschaft
- Wohnungseigentümergenossenschaft
- Bankgenossenschaft
- Landwirtschaftsgenossenschaft

Vorteile einer Genossenschaft

Die Gründung einer Genossenschaft erfolgt meistens aus wirtschaftlichen Motiven. Durch die Gründung können die Ziele organisatorisch deutlich leichter erreicht werden. Das kumulierte Kapital, welches durch die Mitglieder zur Verfügung gestellt wird, dient hierbei als Sicherheit und eröffnet größere Spielräume. Die Mitglieder profitieren von den Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Genossenschaftsziele, sowie durch eine Rendite auf ihre Kapitaleinlage. Die Höhe der Rendite ergibt sich aus dem Genossenschaftsvertrag und kann durchaus deutlich über den marktüblichen Renditen von Aktien, oder anderen Formen der Anteilgegnerschaft liegen. Der Pflichtanteil, der als Einlage gezahlt werden muss, sorgt zudem für kongruente Interessen unter den Mitgliedern und schließt häufig fachfremde und nicht interessierte Mitglieder im vorne herein aus. Darüber hinaus reduzieren die Mitglieder ihre individuelle Haftung, was in komplexen Geschäftsfeldern ein sehr großer Vorteil sein kann. Die Gründung einer Genossenschaft ist sehr leicht und kann ohne großen Aufwand vorgenommen werden. In Deutschland hat die Genossenschaft fast naturgemäß einen guten Ruf. Das rührt auch ein wenig aus der Nachkriegszeit her. Wohnungsbaugenossenschaften spielten eine große Rolle beim Wiederaufbau und waren, und sind bei Mietern und Mitgliedern sehr beliebt. Der Genossenschaftsanteil kann sogar vererbt werden und genießt weitere steuerliche Vorteile. Das macht ihn als langfristige und nachhaltige Anlage sehr beliebt.

Finanzielle Nachteile und Risiken einer Genossenschaft im Allgemeinen

Persönlich haften Mitglieder der Genossenschaft nicht, sofern sie nicht in der Geschäftsführung der Genossenschaft beteiligt sind. Allerdings ist der Genossenschaftsanteil der Beitrag der Mitglieder zur verfügbaren Haftungssumme der Genossenschaft. Aus finanzieller Sicht ist der Anteilseigner somit mit seiner Anlage zur Haftung verpflichtet. Geht die Genossenschaft bankrott, dann ist sind die eingelegten Pflichtanteile in der Regel auch weg. Es besteht keinerlei Haftungsanspruch, und somit keine Absicherung der Einlagen. Der Beitragsausfallschaden kann also schnell die gesamte Einlage betreffen, und in bestimmten Fällen sogar darüber hinaus gehen. In manchen Genossenschaften wird nämlich eine sogenannte Nachschusspflicht vereinbart, die sich zwar in der Höhe beschränkt, aber ebenso einer Verjährung unterliegen kann. Die Nachschusspflicht des Genossenschafters bedeutet, dass dieser noch mehr Kapital zur Verfügung stellen muss, sofern die Genossenschaft in eine finanzielle Schieflage gerät und ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann. Wenn die Nachschusspflicht einer Verjährung unterliegt, dann kann die Pflicht zum Nachschuss von Kapital sogar dann bestehen, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft bereits gekündigt und seine Einlage zurückerhalten hat. Das macht die Genossenschaft im Prinzip zu einem hochriskanten Anlageprodukt. Denn eine Genossenschaft unterliegt nicht der regelmäßigen Kontrolle der BaFin. Diese kam zu dem Schluss, dass Genossenschaften wegen des gesetzlich verankerten }Förderprinzips} keine fondstypisch reine Gewinnerzielungsabsicht haben. Eine Ausnahme gibt es hier nur für Bankgenossenschaften. Daraus ergibt sich die etwas konfuse Lage, dass eine Genossenschaft im Endeffekt ein Anlageprodukt ist, aber nicht als solches durch die Aufsichtsbehörden behandelt wird. Die mangelnde Kontrolle, sowie die leichte Gründung einer Genossenschaft haben in den letzten Jahren einen wahren Wildwuchs an Genossenschaften mit teils sehr dubiosen Geschäftsmodellen entstehen lassen.

Ein ebenfalls weit verbreiteter Irrglaube ist, dass eine Genossenschaft eine gute Möglichkeit für das Ansparen von Vermögen ist. Oft meinen Verbraucher, dass Genossenschaftsanteile im Endeffekt ähnlich wie ein Sparbuch zu behandeln sind, welches man nach Belieben auflösen kann. Das ist mitnichten der Fall und eher ist das Gegenteil die Realität. Die Rendite einer Genossenschaft muss einmal pro Geschäftsjahr ausgezahlt werden und wird nicht weiter angespart. Es erfolgt also keine Ausschüttung von Zinseszinsen, was bei einem Sparbuch der Fall wäre. Auch müssen die Erträge aus den Renditen versteuert werden und es ist nicht möglich einen steuerlichen Freibetrag auf die Einlage bei der Genossenschaft zu beantragen. Man muss als Verbraucher die Genossenschaft eher als eine Art von Investmentfonds vergleichen, dessen Tätigkeit allerdings nicht der Handel mit Aktien ist. Wer in Genossenschaften investieren möchte, der sollte sich ausführlich über deren Geschäftstätigkeit informieren und sich aktiv und mit Stimmrecht daran beteiligen. Nur so kann weitestgehend ausgeschlossen werden, dass sich die Anlage später zu einem Fehlinvestment entwickelt.

Ein beliebter Trick: Die Wohnungsbaugenossenschaften mit Finanzierung durch vermögenswirksame Leistungen

Da die Gründung einer Genossenschaft sehr einfach ist, gibt es eine Vielzahl von schwarzen Schafen auf dem Markt. Sehr beliebt ist dabei der Trick, bei dem eine Wohnungseigentümer oder eine Wohnungsbaugenossenschaft gegründet wird, welche mit sehr unattraktiven Immobilien ausgestattet ist, aber rein optisch ein sehr hohes Eigenkapital vorweisen kann. Anschließend werden Verbraucher direkt angeschrieben und der vermeintliche Erfolg der Genossenschaft beworben. Der Erfolg entsteht allerdings nur durch eine Absenkung der Kosten, sowie wenige gewinnbringende Objekte. Da viele Verbraucher nur ungern eigenes Geld investieren, wird ein erleichterter Zugang durch vermögenswirksame Leistungen angeboten. Das ist grundsätzlich nicht illegal, da diese Leistungen durch den Arbeitgeber und den Staat explizit für vermögensbildende Anlagen vorgesehen sind. Dennoch sollte man als Verbraucher hier Vorsicht walten lassen. Denn nach der erfolgreichen Anwerbung von neuen Genossen wird die vorhandene Kapitalbasis dazu genutzt, die Gehälter der Geschäftsführung zu erhöhen und neue Kredite aufzunehmen. Mit diesen Krediten sollen neue Immobilien, allerdings keine ertragreichen, sondern möglichst günstig erworben werden. Ein großer Teil des Geldes verschwindet über dubiose Kanäle in das Nichts und ist unwiderruflich verloren. Es handelt sich um ein Schneeballsystem, welches irgendwann einmal zusammenbricht. Geschickte Geschäftsführer schaffen es aber, ihre Tätigkeiten so gut zu verbergen, dass ihnen im Endeffekt nichts nachgewiesen werden kann. Im schlimmsten Fall gibt es noch eine vereinbarte Nachschusspflicht, welche die Verbraucher noch über Jahrzehnte hinweg belasten kann. Die einzige Rettung ist hier oft ein Erlaßverbot, welches der Genossenschaft die Geschäftstätigkeit untersagt und bestehende Vermögenswerte einfriert. Die Grundlage eines solchen Erlaßverbotes ist aber nur gegeben, wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt, der Betrug eindeutig nachgewiesen werden kann und eine Strafanzeige vorliegt. In der Praxis ist das nur sehr selten der Fall und die Anlage muss als Verlust beurteilt werden.

Ebenfalls sehr häufig: Der Trick mit der Altersvorsorge

Immobilien als Altersvorsorge sind sehr beliebt und sollen ein gutes finanzielles Polster im Alter bilden. Viele Menschen können sich aber schlichtweg kein Eigenheim leisten und genau hier setzen Betrüger gerne an. Durch eine Einlage in eine Genossenschaft soll der Anleger die Möglichkeit auf vermeintliches Wohneigentum bekommen, welches im Alter durch ihn genutzt werden kann. Dieses Wohneigentum ist aber im schlimmsten Fall nicht vorhanden, oder aber in einem miserablen Zustand. Der große fingierte Vorteil ist, dass der Anleger die Rendite schon vor seinem Einzug bekommen soll. Über einen gewissen Zeitraum ist das auch der Fall, denn die Genossenschaft hat natürlich eigenen Immobilienbesitz und dadurch regelmäßige Einnahmen. In vielen solcher Fälle stimmt allerdings die Buchführung schlichtweg nicht und die Rendite kann nur über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum gewährt werden. Neben dem Risiko eines baulichen Mangels besteht somit zudem das Risiko eines klassischen Trickbetruges, dem der Anleger schlichtweg aufgesessen ist und für den er die Kosten zu tragen hat. In solchen Verträgen wird gerne auf eine Nachschusspflicht gepocht, denn natürlich wird die Immobilie auf Kredit finanziert. Diese Kredite platzen dann, und der Verbraucher steht auch in diesem Fall vor einer sehr hohen Abschlussrechnung.

Wie kann man unseriöse Angebote vermeiden

Grundsätzlich sollte man als Verbraucher seine Anlagen schützen und sich dafür interessieren. Das bedeutet, dass man entweder auf fremdgesteuerte und klassische Anlagefonds setzt, oder sich aber aktiv mit seinen Anlagen auseinandersetzt. Bei Genossenschaften ist das naturgemäß etwas schwerer, weswegen Anleger jede Investition in eine Genossenschaft als Totalverlust einkalkulieren sollten. Das gilt insbesondere in Bereichen der Kultur, oder aber der Förderung gemeinnütziger Zwecke. Bei Wohnungsbaugenossenschaften, oder Wohnungseigentümergenossenschaften ist nur dann eine sichere Anlage gegeben, wenn der Wohnraum durch die Anleger selbst genutzt oder vermietet wird. In allen anderen Fällen gibt es eine Reihe von Kriterien, die erfüllt sein müssen:

- der Immobilienbestand ist überprüfbar und kann besichtigt werden
- die Bücher werden vor Abschluss des Mitgliedsvertrages offengelegt
- die Renditen sind planbar und in den letzten Jahren konstant geblieben
- die Renditen sind nicht utopisch und bewegen sich eher im niedrigen Bereich
- eine Nachschusspflicht wird entweder in fester Größe, oder im idealen Fall gar nicht vereinbart. In diesem Fall sollte das Kapital für die vereinbarte Nachschusspflicht vorhanden sein.

Natürlich können auch so die schwarzen Schafe nicht komplett ausgeschlossen werden. Dazu ist der Markt zu groß und im Zuge der europaweiten Öffnung der Märkte sind die Risken für Anleger sogar noch gestiegen. Eine Genossenschaft ist als Investition, so gesehen, nie eine sichere Option und birgt viele Risiken. Im idealen Fall zieht der Anlger einen direkten Nutzen nicht nur finanzieller Art aus seiner Mitgliedschaft und kann diesen dann mit einer angenehmen, aber vergleichsweise niedrigen Rendite verbinden. Das ist auch das ursprüngliche Ziel einer Genossenschaft, welche die Steigerung der Zielerreichungsfähigkeiten und nicht die bestmögliche Rendite als ursprüngliche Gründungsvorgabe hat. Wer sich unsicher ist, ob die Anlage in einer Genossenschaft auch wirklich eine gute Idee ist, der sollte sich vor dem bindenden Vertragsschluss ausgiebig über die Genossenschaft informieren. Mögliche Quellen sind unter anderem die Verbraucherzentralen, aber auch Recherchen direkt vor Ort und der Rat von Anlageexperten. Letzteres kann Geld kosten, ist aber eine lohnenswerte Investition mit der das eigene Kapital gut abgesichert werden kann.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Genossen in Deutschland schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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