Skapa Invest GmbH: Eröffnung des vorläufiges Insolvenzverfahren

Nach bilanzieller Überschuldung nun die vorläufige Insolvenz. Diese wurde nun durch das Insolvenzgericht München nach Prüfung durch den Insolvenzverwalter bestätigt.  Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 28.03.2022 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49(89)548033111, Email: mail@pohlmannhofmann.de.

Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

1.         Wichtige Fristen ?

Forderungen können noch nicht angemeldet werden.  

2.      Wozu Anwalt?

Sie müssen leider davon ausgehen, dass es mit dem Insolvenzverfahren allein nicht getan ist bzw. sich eben gerade nicht ein allgemeines unternehmerisches Risiko für sie verwirklichte.

Schon jetzt sehen wir jedoch genügend Anhaltspunkte, um die ersten Verantwortlichen in die  Haftung zu nehmen.

3.         Populärer Irrtum

Später Forderungen selber anmelden reicht? Falsch! Bei Insolvenzen wie diese muss damit gerechnet werden, dass die Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Danach ist guter Rat gefragt und müssen die weiteren Weichen gestellt werden. Insolvenzverwalter sind einzig und allein dem Insolvenzgericht Rechenschaft pflichtig und ansonsten Weisungsunabhängig tätig.

4 .         Generelles Angebot

Bestens informiert: Alle Anleger erhalten von uns fundierte und zeitlich angemessene Hinweise zum weiteren Prozedere. Insbesondere beraten wir derzeit alle Anleger zu allen weiteren vermögenssichernden Maßnahmen gegenüber vermögenden Privatpersonen anlässlich umfangreicher Warnmeldungen der Aufsichtsbehörden und erheblicher Verdachtsmomente.

5.           Besonderheiten

Risiko Stefan Keller(ehemaliger Geschäftsführer): Ihn muss man in Zusammenhang mit den Pleiteunternehmen UDI und te solar sprint sehen, welch unter Beobachtung der BaFin stehen.

UDI - Anleger berichten, dass ihnen ebenfalls Skapa Invest Anlagen angeboten wurden. Letztlich haben unsere Mandanten beides im Portfolio: Pleitepapiere von UDI und von Skapa.

 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten skapa invest Anleger in Deutschland schon seit Mitte dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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