Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Dresden

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Anwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich deutschlandweit – besonders auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Umland Dresden.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Dresden auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkompetenz im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Zertifizierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erhalten sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkompetenz, sondern besonders auch zusätzliche Grundlagen zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Anwalt nahe Dresden für Sie tätig. Denn deutschlandweit kommt es ***nahezu** täglich zur Fehlberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Umland Dresden an.

Um eine Kündigung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Sammelklagen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder deutschlandweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Umland Dresden: