Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Wuppertal

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachwanwalt in Sachen Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich bundesweit – besonders auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Großraum Wuppertal.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Wuppertal auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkompetenz in Sachen Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkompetenz, sondern besonders auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch in Sachen Bankrecht als Fachwanwalt in der Nähe von Wuppertal für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Sofern Sie hiervon auch betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Großraum Wuppertal an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Klagewellen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf suchen – Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Anwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Großraum Wuppertal: