Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Fachwanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht in der Nähe von Wuppertal

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachwanwalt im Tätigkeitsbereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streitigkeiten mit der Versicherung an. Die Vertretung von Kunden übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Umland Wuppertal.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachwanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Ziele der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Mandatsübernahme ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Kunden fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt in der Nähe von Wuppertal auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Fachkenntnis im Tätigkeitsbereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt erweitern können. Um den Fachanwaltstitel zu erhalten sind jedoch nicht nur jahrelange Fachkenntnis, sondern insbesondere auch zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streitigkeiten mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Fachkenntnis vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Mandatsübernahme von Kunden im Versicherungsrecht, werde ich auch im Tätigkeitsbereich Bankrecht als Fachwanwalt in der Nähe von Wuppertal für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Sollten Sie hiervon ebenfalls betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine rechtliche Unterstützung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Umland Wuppertal an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Fachkenntnis als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Fachwanwalt für Sammelklagen im Betrug bei Kapitalanlage bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder bundesweit.

Egal, ob Sie meine rechtliche Unterstützung beim Geld einklagen oder einem Widerruf benötigen – Vertrauen Sie auf meine Fachkenntnis und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Umland Wuppertal: