HDI Lebensversicherung zur Zahlung verurteilt: Widerspruchsbelehrung mangelhaft

Das Landgericht Görlitz verurteilte am 27. Januar 2016 die HDI Lebensversicherungs AG zur Rückzahlung der geleisteten Prämien abzüglich bereits ausgezahlter Beträge. Die HDI ist Rechtsnachfolger der ASPECTA Lebensversicherung AG.

Im vorliegenden Fall ging es um eine fondsgebunde ASPECTA Lebensversicherung  aus dem Jahr 2003, deren Widerrufsbelehrung die Formulierung enthielt, dass der Versicherungsnehmer das Recht hätte, dem Vertrag nach Erhalt bestimmter Unterlagen zu widersprechen. Ein Hinweis auf die für den Widerspruch nötige Textform fehlte jedoch.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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