MS "Stadt Hamburg" T + H Schifffahrts GmbH + Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuelles           Am 08. Februar 2013 ist über das Vermögen der MS STADT HAMBURG T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Hafenstraße 6, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 110724) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalten wurde RA Dr. Heiner Buss (Hauptstr. 169, 26639 Wiesmoor, Tel.: 04944/913299-0, Fax: 04944/913299-1) berufen. Die Gläubiger werden aufgefordert u.a. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und  nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18. März 2013 anzumelden. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 05. April 2013, 11:15 Uhr, Saal 101,  Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Vorgeschichte           Bereits seit dem 21. Dezember 2012 lief die vorläufige Insolvenz, nachdem schon zum Bilanzstichtag, dem 31. Dezember 2010, Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 403.245,71 Euro (Vorjahr 309.669,99 Euro) bestanden. Die Gesellschaft war also schon zum damaligen Zeitpunkt bilanziell überschuldet. Aufgrund der bis zum 31. Dezember 2013 befristeten Neufassung des § 19 Abs. 2 InsO handelt es sich um keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne, da eine positive Fortführungsprognose vorlag. Diese Annahme konnte aufrechterhalten werden, da im Jahr 2009 ein Betriebsfortführungskonzept zur Sicherung der Liquidität der Gesellschaft beschlossen worden war. Im Rahmen des Betriebsfortführungskonzeptes wurden Einschüsse von Gesellschaftskapital in Höhe von 403.000,00 Euro geleistet. Die beantragten Tilgungsaussetzungen wurden von den finanzierenden Kreditinstituten gewährt.

Möglichkeiten der Anleger          Da die Bilanz bereits zum 31. Dezember 2010 ein negatives Verlustanteilkonto von -10.030.164,57 Euro und auf dem Entnahmekonto einen Betrag von -3.225.921,83 Euro auswies, können die Kommanditisten für die erhaltenen Ausschüttungen von über 3 Millionen Euro haftbar gemacht werden. Sofern noch nicht erfolgt, wird der Insolvenzverwalter diese wohl in Kürze zurückverlangen. Damit droht der Totalverlust.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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