MS "MAXIMILIAN SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG: Auch Arrestierung des Schiffes ist untersagte Maßnahme der Zwangsvollstreckung

Aktuelles           In dem Insolvenzantragsverfahren (Az.: 521 IN 3/13 ) über das Vermögen der MS "MAXIMILIAN SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 101755), ist am 02. April 2013 angeordnet worden, dass zu den gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO mit Beschluss vom 27. Februar 2013 untersagten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung auch eine etwaige Arrestierung von Betriebsvermögen der Antragstellerin, eingeschlossen des Seeschiffes "Maximilian Schulte" (eingetragen im Seeschiffsregister des Amtsgerichts Hamburg, Deutschland, SSR Blatt 20197) gehört, sofern diese außerhalb des Anwendungsbereiches des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) erfolgt.

Hintergrundwissen          Die Lloyd Fonds AG hat den Dachfond LF 68 Schiffsportfolio erstmals 2006 aufgelegt. Laut zweitmarkt.de ist der Dachfond beteiligt an:

  1. MS „Vega Fynen“ mit 6,8%
  2. MS „Maximilian Schulte“ mit 9,4%
  3. MS „Lisa Schulte“ mit 16,9%
  4. MS „Maria Schulte“ mit 16%
  5. MS „Philippa Schulte“ mit 16%
  6. MS „Nelson“ mit 17,45%
  7. MS „Natal“ mit 17,45%

Die Angaben sind jeweils bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Agio. Im Jahr 2008 erfolgte eine Auszahlung an die Anleger.

Möglichkeiten der Anleger           Mit der Insolvenz hat sich für die Anleger das Totalverlustrisiko verwirklicht. Fondsanleger haben jedoch unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut. Neben der Rückabwicklung der Anlage, d.h. der Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, kann unter Umständen auch entgangener Gewinn für eine Alternativanlage geltend gemacht werden.

Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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