DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS "Cape Henry" GmbH & Co. Containerschiff KG ist pleite – Was tun?

Aktuell          Ebenso wie über das Vermögen der DS-Rendite Fonds Nr. 57 MS "Cape Spear" GmbH & Co. Containerschiff KG, der DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS "Cape Scott" GmbH & Co. Containerschiff KG und der DS-Rendite-Fonds Nr. 47 MS "Cape Norman" GmbH & Co. Containerschiff KG wurde nun am 06. Mai 2013 über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS "Cape Henry" GmbH & Co. Containerschiff KG das Insolvenzverfahren (Az.: 67b IN 90/13) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Olaf Büchler (Drehbahn 9, 20354 Hamburg) bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger bis zum 24. Juni 2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin und Prüfungstermin) ist am Mittwoch, den 24. Juli 2013, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Vertretung          Der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13264 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS "Cape Henry" GmbH & Co. Containerschiff KG, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 13131 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 65 MS "Cape Henry" GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede.

Hintergründe          Die MS "Cape Norman" gehört zu einer modernen Sechser-Serie von schnellen Containerschiffen der 1.500 TEU-Klasse. Eine Beladung von 1.180 TEU, der Anschluss von 200 Kühlcontainern und eine Servicegeschwindigkeit von fast 20 Knoten sind möglich. Das Schiff wird vornehmlich als Feederschiff in Asien eingesetzt. Die DS Schiffahrt GmbH & Co. KG ist eine Tochter der Dr. Peters Gruppe, die seit 30 Jahren geschlossene Fonds initiiert und verwaltet. Damit gehört das Emissionshaus in Deutschland zu den ältesten Initiatoren geschlossener Fonds. Seit 1990 legt die Dr. Peters Gruppe schwerpunktmäßig in Schiffsfonds auf. Doch die Container-Schifffahrt steckt schon seit geraumer Zeit in der Krise. Aufgrund der vielen Containerschiffe und der stagnierenden Nachfrage konnten in den meisten Fällen die prognostizierten Renditen nicht erwirtschaftet werden. Damit droht der Totalverlust.

Möglichkeiten der Anleger           Fondsanleger haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren. Die Erfolgsaussichten sind gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht verstreichen lassen. Insbesondere wenn die Vermittlung durch eine Bank erfolgt ist, sind die Chancen gut.

Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt