Bautzen, 07.03.2018
Anlageberater M. aus M., der sich mit eher zweifelhaften Methoden um Anlegerschutz bemüht, wurde vom Landgericht Magdeburg dazu verurteilt, € 13.400 an die Kläger zu zahlen und sie von den offenen Verbindlichkeiten aus ihrer Fondsbeteiligung freizustellen.