1051 Anleger erfolgreich vertreten und unkontrollierte Liquidierung verhindert: Die Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG nehmen ihr Schicksal in die Hand und prüfen den Verbleib der Goldreserve

Am 7. Dezember 2018 wurde auf der Gesellschafterversammlung überraschend die Liquidation der V+-Fonds zur Abstimmung gestellt. Der Geschäftsführer des Fonds, Herr Brunner, unterstützte dieses Vorhaben von Beginn an. Diese Liquidation hätte auch das Ende von Herrn Klailes (Xolaris) Service-KVG mit sich gebracht, doch blieb dieser auf den Veranstaltungen sehr ruhig. Das lässt die Vermutung zu, dass bereits im Vorfeld geklärt worden war, wer die Leitung der Liquidation übernommen hätte.

Eine komplexe und heikle Angelegenheit wie die Liquidation einer Fondsgesellschaft mit rund 11.000 Anlegern, zusammengesetzt aus Raten- und Einmalzahlern, hätte bereits frühzeitig, spätestens seit Juli 2018 vorbereitet und nach § 154 HGB den Anlegern samt Liquidationseröffnungsbilanz vorgelegt werden müssen, da die sonst möglicherweise folgenden Rechtsstreitigkeiten auf Kosten des Restvermögens und damit letztlich auf Kosten der Anleger hätten geführt werden müssen.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 15. Mai 2018 (Az.: II ZR 119/16) bedauerlicherweise entschieden hat, dass Anleger auch in einen liquidierten und damit "toten" Fond, d.h. ohne die Chance, eine Rückzahlung zu erhalten, einzahlen müssen, sofern sie zum Zeitpunkt der Liquidation noch Anleger sind und der Liquidator das Geld benötigt.

Bei transparenten Kosten ist eine Liquidation durchaus einer Insolvenz vorzuziehen, da diese gewöhnlich zu höheren Kosten und Verlusten führt. Darüber hinaus besteht bei einer Insolvenz die Gefahr, dass unabhängig von einer Stilllegung Ratenzahler den Gesamtbetrag einzahlen müssen und Einmalzahler keine Rückzahlung erhalten. Es ist daher wichtig, dass allen Anlegern im Vorfeld einer Beschlussfassung bekannt ist, welche Kosten eine Liquidation verursachen würde.

Unsere Kanzlei konnte als Vertreterin mehrerer hundert Klienten diesen Liquidierungsversuch verhindern, obwohl so mancher Einmalanleger eine Liquidation durchaus befürwortet hätte, da es offenbar an einem grundlegenden Verständnis für die Dimensionen und die Folgen einer solchen fehlte.

Einen zweiten Versuch, der für Mitte 2019 geplant ist, bereiten wir derzeit gemeinsam mit der Fondsgeschäftsführung vor. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen bei der sozialverträglichen Befriedung von Ansprüchen seitens des Liquidators. Im Falle der V+4-Fonds konnte beispielsweise erreicht werden, dass unsere Mandanten keine weiteren Zahlungen an den Liquidator zu leisten hatten. Dieses Ziel verfolgen wir auch bei den V+-Fonds. Überdies konnten wir erreichen, dass der Verbleib der Goldreserven der V+-Fonds überprüft wird.

In Kooperation mit der IG-V+ arbeiten wir auch an einer Restrukturierung der V+-Fonds. Damit müsste kein Anleger die seinen Beteiligungen innewohnenden Verluste tragen und ein etwaiges Zukunftspotenzial könnte ausgeschöpft werden.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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