Schadensersatzurteile für Anleger wegen Falschberatung zu SHB-Fonds rechtskräftig

Als Stuhlurteil wird ein Urteil bezeichnet, das in der mündlichen Verhandlung samt Tenor und Gründen vollständig stehend verlesen wird. Es findet sich in der Praxis eher selten und nur in eindeutigen Fällen – in solchen Fällen also, von denen man sagen könnte, sie wurden "mit "Pauken und Trompeten" verloren.

Aufgrund der oben genannten Urteile erhalten unsere Mandantinnen ihr Geld zurück. In einem Fall erfolgt auch eine Freistellung von der Haftung für die erhaltenen Ausschüttungen.

Unsere Mandantinnen hatten sich in den Jahren 2003 und 2008 an geschlossenen Fonds beteiligt. Der Zeichnung waren jeweils zweifelhafte Anlageberatungen vorangegangen. In einem der Fälle wurde unserer zu diesem Zeitpunkt arbeitslosen Klientin angeboten, sich selbst als Anlageberaterin zu beteiligen und ihre Abfindung gleich anzulegen. In dem anderen Fall empfahl man einer EU-Rentnerin, ihre bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen sowie den Bausparvertrag zu kündigen, um die Anzahlung für die Beteiligung zu finanzieren. In beiden Fällen besaßen die Berater keine ausreichenden Kenntnisse über die empfohlenen Fonds – in einem Fall konnte das Investment auf Nachfrage nicht ausreichend erklärt werden –, sondern prahlten lediglich mit langjähriger Erfahrung und vielen zufriedenen Kunden.
Die Beratungen waren eher vertriebs- als anlegerorientiert und informierten nicht ausreichend über die mit den Beteiligungen verbundenen Risiken. In beiden Fällen erfolgte die Übergabe des Prospekts nicht rechtzeitig.Die geringen Steuervorteile musste sich eine Anlegerin nicht anrechnen lassen, weil ihr durch das fragliche Investment die Möglichkeit genommen wurde, ihre Abfindung für echte 2% Zinsen woanders anzulegen. Auch ein Mitverschulden nahm das Gericht nicht an.

Die bereits rechtskräftigen Urteile lassen sich für Anleger aller geschlossener Fonds anwenden.


Die Fondsgesellschaften entwickeln sich nicht prospektgemäß und ihre letzten Leistungbilanzen des Jahres 2010 sowie die schlechten Nachrichten des Jahres 2013 lassen Schlimmeres für die restlichen Anleger befürchten, deren Verjährungsfristen zwischenzeitlich ablaufen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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